Wykonanie ustawy o drogach saksońskich: Poświęcenie drogi nr 46
Bei der Umgestaltung des Rosa-Luxemburg-Platzes wurde eine Wegverbindung (siehe
Lageplan) geschaffen.
Dieser Weg kann als Fußweg genutzt werden. Aufgrund seiner Nutzung handelt es sich um
einen beschränkt-öffentlichen Weg im Sinne des SächsStrG.
Kennzeichen eines beschränkt-öffentlichen Weges ist die besondere Zweckbestimmung. Die
Beschränkung auf einen bestimmten Zweck bedeutet jedoch keine Beschränkung des
benutzenden Personenkreises. Jeder kann den beschränkt-öffentlichen Weg im Rahmen
seiner Zweckbestimmung benutzen.
Da dieser Weg auf Dauer für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll, ist die Widmung
dieses Weges als beschränkt-öffentlicher Weg erforderlich und wird deshalb von der
Verwaltung vorgeschlagen.
Nach der Beschlussfassung wird die Widmungsverfügung und Eintragungsverfügung
öffentlich bekannt gemacht und das Flurstück 2580 g Gemarkung Kötzschenbroda in das
Bestandsverzeichnis der Großen Kreisstadt Radebeul aufgenommen.
Rozdzielczość:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass der Weg Nr. 46
Netzknotenabschnitt 0564019-0564006 als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet wird.
Sekwencja konsultacji:
- 09.04.2024 - SEA - Entscheidung
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