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Uchwała w sprawie rozpatrzenia i zatwierdzenia planu zagospodarowania przestrzennego nr 47 Paradiesstraße/Mühlweg


Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 47 wurde am 24.10.2001 mit Beschluss
SR 53/01-99/04 durch den Stadtrat gefasst. Der Geltungsbereich wurde mit Beschluss SR
12/18-14/19 vom 21.03.2018 geändert. Das Planungsziel besteht darin, im betroffenen
Abschnitt des Lößnitztales der Entwicklung von Natur und Landschaft den eindeutigen
Vorrang vor einer weiteren baulichen Nutzung der weitgehend unbebauten Grundstücke zu
geben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf in der Fassung vom 30.07.2018
erfolgte vom 09.09.2018 bis 09.10.2018. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 06.09.2018 entsprechend beteiligt. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit zum Entwurf in der Fassung vom 23.05.2019 fand im Zeitraum vom 26.08.2019
bis 27.09.2019 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 30.08.2019 um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Nach Auswertung der

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt:
1. die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der
beiden förmlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB und der
Behörden gemäß §4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Hinweise zum
Bebauungsplan Nr. 47 „Paradiesstraße/Mühlweg“ wurden geprüft. Der Stadtrat beschließt
über die Anregungen wie aus Anlage 1 ersichtlich. Die vorgetragenen Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
2. den Bebauungsplan Nr. 47 „Paradiesstraße/Mühlweg“ in der Fassung vom 17.06.2020 mit
redaktionellen Ergänzungen bestehend aus Teil A – Rechtsplan, Teil B – textliche
Festsetzungen (Anlage 2 und 3) und billigt die Begründung (Anlage 4).



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Beratungsfolge:

    SR 91/20-19/24
  • 16.12.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen