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Uchwała w sprawie rozpatrzenia i zatwierdzenia planu zagospodarowania przestrzennego nr 101 Zillerstraße/Makarenkostraße



Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 101 wurde am 14.10.2020 mit Beschluss SR
71/20-19/24 durch den Stadtrat gefasst.
Das Planungsziel gemäß Aufstellungsbeschluss besteht in der Sicherung des
charakteristischen Stadt- und Landschaftsbildes sowie dem Erhalt der durch die Bebauung
eingefassten Grünbereiche, im Weiteren wird auf die Ausführungen in der Begründung (Teil
C) verwiesen).

Das Planverfahren wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem

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Der Stadtrat beschließt:
1. Die während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen
Anregungen, Einwände und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 101 wurden geprüft.
Der Stadtrat beschließt über die Anregungen und Einwände wie aus Anlage 1
ersichtlich. Die vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 101
„Zillerstraße/Makarenkostraße“, in der Fassung vom 12.04.2023 - mit redaktionellen
Änderungen vom 15.08.2023, bestehend aus Teil A – Planzeichnung (Anlage 2), Teil
B – Textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und billigt die Begründung (Teil C - Anlage
4).




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Sekwencja konsultacji:

    SR 52/23-19/24
  • 20.09.2023 - SR - Entscheidung

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