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Mode d'exécution du projet de construction urbain d'investissement : Construction d'un nouveau bâtiment pour la garderie de l'école primaire Oberlößnitz Augustusweg 62a à 01445 Radebeul



Mit Stadtratsbeschluss SR 17/16-14/19 „Grundsatzentscheid zum Schulstandort Oberlößnitz“
vom 16.03.2016 war die Auslobung eines Architekturwettbewerbs zur Errichtung eines neu-
en Schulhortes für 250 Kinder mit entsprechender Außenspielfläche verbunden.

Dies ist die erste Etappe der in drei Abschnitten (Hort, Sporthalle und Grundschule) geplan-
ten Umsetzung des Schulstandortes Oberlößnitz (u.a. Standortentscheidung SR 19/07-04/09
vom 18.07.2007).

Mit Beschluss SR 42/17-14/19 vom 21.06.2017 wurde der Wettbewerbsbeitrag des Preisträ-
gers des ersten Preises, Kolb Ripke Architekten in Zusammenarbeit mit Landschafts.Archi-
tektur Birgit Hammer aus Berlin, zur weiteren Bearbeitung frei gegeben und beide Büros un-
ter Einbindung weiterer Fachplaner und Sonderfachleuten mit den weiteren Planungsstufen
zum Vorhaben bis zur Vorlage eines genehmigungsfähigen Bauentwurfes (Leistungsphase
03) verpflichtet.

Nun liegt für dieses Projekt die mit dem Sachgebiet Kindertagesstätten, mit Vertreterinnen
der Hortleitung sowie mit anzuhörenden, übergeordneten Behörden und der Unfallkasse
Sachsen abgestimmte Entwurfsplanung einschließlich der zugehörigen Kostenberechnung
und allen für diese Planungsstufe erforderlichen Fachbeiträgen und Gutachten vor. Das
Raumprogramm für den Hortbetrieb ist an den gesetzlichen Mindestanforderungen ausge-
richtet und berücksichtigt die Belange der Unfallprävention und des Arbeits- und Gesund-
heitsschutzes, sowohl für die Hortkinder als auch für das Betreuungspersonal. Einige Auf-
lagen sind noch in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Von der Vorplanung bis zur Fertigstellung des Bauentwurfes wurden die Vertreter der künfti-
gen Nutzer und des Bedarfsträgers in Form von gemeinsam durchgeführten Planungsbera-
tungen transparent in den laufenden Planungsprozess eingebunden, um so das mit Wettbe-
werbsaufgabe formulierte Bedarfsprogramm optimal umzusetzen. Durch diesen intensiven
Diskurs und die Erörterung mehrerer Ausführungsvarianten und die jeweils darauf folgende
Anpassung der Planung, ist es den zuständigen Fachbereichen gemeinsam mit den beauf-
tragten Planungsbüros gelungen, einen guten Kompromiss zwischen Einhaltung finanzieller
Vorgaben, aktuellen Anforderungen und Umsetzung der ursprünglichen Aufgabenstellung
aus dem Jahr 2016 durchgeführten Realisierungswettbewerb herbeizuführen. Die Vorgaben
und Empfehlungen des Preisgerichts, welches im April 2017 tagte, wurden in dieser Planung
grundsätzlich berücksichtigt und umgesetzt.

Beschluss:

Auf der Grundlage der Stadtratsbeschlüsse SR 17/16-14/19 vom 16.03.2016
und SR 42/17-14/19 vom 21.06.2017 beschließt der Stadtrat die vorgelegte Planung als
Grundlage für den Neubau des Hortgebäudes für die Grundschule Oberlößnitz, Augustus-
weg 62a in 01445 Radebeul

Auf dieser Grundlage und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird
die hauptamtliche Verwaltung ermächtigt, die weiteren Planungs- und Realisierungsschritte
durchzuführen.




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Beratungsfolge:

    SR 70/20-19/24
  • 25.11.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen