Blick auf Radebeul
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Altkötzschenbroda

Mode d'exécution du projet de construction urbain d'investissement : 3ème tranche de construction du centre nautique de Radebeul, An der Festwiese 9


Grundlagen dieses Beschlusses sind die Beschlüsse
- SR 18/16-14/19 vom 20.04.2016, 1: Bauabschnitt - Baubeschluss
- SR 82/17-14/19 vom 15.11.2017, 2. Bauabschnitt - Baubeschluss
- SR 38/18-14/19 vom 20.06.2018, 2. Bauabschnitt - Sicherstellung Gesamtfinanzierung
zur weiteren Fortsetzung der Revitalisierung der städtischen Liegenschaft des
Wassersportzentrums an der Elbe.

Nach Fertigstellung des 2. Bauabschnittes durch Aufbau des Obergeschosses auf das
Erdgeschoss des Ersatzneubaus mit darin befindlichen hochwassersicheren Sanitär-,
Umkleide- und Funktionsräumen soll mit dem 3. Bauabschnitt:

3.1. Abbruch Sanitär- u. Umkleide-Altbau (Herstellung Retentionsraum)
3.2. Wiederherstellung Fassade Ost und 2. Rettungsweg Historisches Bootshaus
3.3. Wiederherstellung Versorgungsstützpunkt für Wasserwandersport Elbe

umgesetzt werden.

Die schrittweise Liegenschaftssanierung basiert u.a. auf Festlegungen in der
Baugenehmigung vom 06.09.2016 für den Ersatzneubau des Bootshauses in Verbindung mit
den Bestimmungen des Bundesdeutschen Wasserhaushaltsgesetzes und dem Sächsischen
Wassergesetz; Auszug aus der Baugenehmigung (vgl. ebenda):

Die fachliche Prüfung ergibt, dass die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung
nach § 78 Abs. 3 WHG gegeben sind:
1. Nachweis erbracht. Durch den Ersatzneubau an gleicher Stelle und in annähernd
gleicher Kubatur wird die Hochwasserrückhaltung nicht wesentlich beeinträchtigt.
Der verlorengehende Rückhalteraum wird mit dem Rückbau der Garagen (Nord-
West), der Alten Seglerhalle, der Alten Ruderhalle mit Ruderbecken, der Kleinen
Bootshalle (Garagenbau Ost) und dem Abbruch des Sanitäranbaues am Alten
Bootshaus erbracht.

Die städtische Liegenschaft liegt im Überschwemmungs- bzw. Hochwasserschutzgebiet der
Elbe, in dem per Gesetz keine Neubauten errichtet werden dürfen. Aufgrund des
gutachterlichen Nachweises mittels 3D-Simulation zum Bauantrag „Ersatzneubau“, dass die
Baumasse des alten Bootslagergebäudes nach dessen Abbruch gleich der Baumasse des
Neubaus bleibt, wurde die Baugenehmigung für den Ersatzneubau erteilt. Der Abbruch des
alten Sanitär- und Umkleidetraktes war als Retentionsmaßnahme darin mit eingerechnet
(siehe oben). Dies wird mit dem 3. Bauabschnitt umgesetzt.

Ab Alarmstufe 3 bei ≈ 5,15 m Elbe-Pegelstand beginnt der Wassereintritt in den
Sanitäranbau. Nach den Hochwassern 2002, 2006 und 2013 wurden zur Wiederherrichtung
der Sanitär- und Umkleideräume seitens der Stadt in Summe rund 250 TEUR Eigenmittel für
Instandsetzungen investiert neben den umfangreichen ehrenamtlichen Eigenleistungen der
Mitglieder des SSV Planeta Radebeul e.V. (Pächter).

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt Planung und Bau des 3. Bauabschnittes für die Fortsetzung der
Liegenschaftsrevitalisierung des Wassersportzentrums an der Elbe.

Auf dieser Grundlage wird die hauptamtliche Verwaltung ermächtigt, die weiteren Planungs-
und Realisierungsschritte durchzuführen.




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Beratungsfolge:

    SR 29/20-19/24
  • 22.04.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen