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Fiche énergétique 2018 de Stadtwerke Elbtal GmbH

Information:
Alle deutschen Energieversorger sind gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz gesetzlich ver-
pflichtet, ihre Kunden regelmäßig über die Herkunft des gelieferten Stromes zu unterrichten.
Dieser Verpflichtung kommt die Stadtwerke Elbtal GmbH regelmäßig im Zuge der Jahresver-
brauchabrechnung nach.


Da diese Information auch von wachsendem allgemeinem Interesse ist, wird diese hiermit
erstmals als Stadtratsinformationsvorlage ausgereicht. Die Werte beziehen sich auf die
Stromlieferungen des Jahres 2018. Ergänzend wird noch der sog. Energiesteckbrief beige-
fügt, der weitergehende Strukturinformationen zum Bereich Strom- und Gasnetz der Stadt-
werke Elbtal GmbH ausweist.
Ergänzend ist dabei darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung für den Energiesektor für
2030 u.a. das Zwischenziel festgelegt hat, dass ein Anteil erneuerbarer Energien am Strom-
verbrauch von rund 50 Prozent erreicht werden soll. Die Stadtwerke Elbtal GmbH wies im
Jahr 2018 einen Anteil der erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage, am
Gesamtstrommix von 51,1 % aus. Damit wurde die Zielvorgabe für 2030 bereits erfüllt.

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Beratungsfolge:

    InfoSR 04/20-19/24
  • 22.01.2020 - SR - Kenntnisnahme

Anlagen