kommunale Schulverwaltung
Zuständigkeiten
Die Stadt Radebeul ist Schulträger von fünf Grundschulen, zwei Oberschulen und zwei Gymnasien. Die Aufgaben des Schulträgers sind im Sächsischen Schulgesetz und insbesondere in § 23 Abs. 2 SächsSchulG geregelt. Innerhalb der Stadtverwaltung sind die darin genannten Aufgaben den zuständigen Sachgebieten zugeordnet. Die Schulverwaltung übernimmt als Ansprechpartner für Schulen, Bürger und Verwaltung eine zentrale Schnittstellenfunktion. Zum Sachgebiet Schulverwaltung gehören auch die Schulsekretärinnen. Darüber hinaus ist die Schulverwaltung für folgende Aufgaben zuständig:
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Beschaffung / Prüfung / Wartung von Lehr- und Lernmitteln sowie Mobiliar / Technik |
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Vorbereitung und Begleitung von Schulbaumaßnahmen |
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Überwachung der Schulanmeldepflicht |
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Führen von Schülerstatistiken |
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Verwaltung von Fördermitteln für den Schulbereich |
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Schulentwicklungsplanung |
Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung ist für den Freistaat Sachsen im Sächsischen Schulgesetz geregelt. Träger sind die Landkreise und kreisfreien Städte, in deren Gebiet sich die Schule befindet. Für Radebeuler Schulen ist somit der Landkreis Meißen zuständig. Der Landkreis regelt die Einzelheiten der Schülerbeförderung in einer Satzung und bearbeitet die Anträge auf Schülerbeförderung.