Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Vrácení kompenzačních částek v souladu s německým stavebním zákonem v oblasti přestavby centra Radebeul-West.



Gemäß § 154 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Eigentümer eines im förmlich
festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung
einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten

Rozlišení:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt, die Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes "Zentrum Radebeul-West" nicht vor dem 31.12.2025
aufzuheben.

Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet "Zentrum Radebeul-West", die den
Ausgleichsbetrag bis spätestens 31.12.2024 im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung
vorzeitig ablösen, erhalten einen Verfahrensnachlass (gemäß FRL StBauE vom 07.03.2022)
von 5 %.




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Pořadí konzultací:

    SR 12/24-24/29
  • 18.09.2024 - SR - Entscheidung

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