Blick auf Radebeul
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Altkötzschenbroda

Dotace obce Radebeul na demolici staré budovy na Schildenstraße 1 v rámci přípravy výstavby nové přijímací budovy na místě přístavby Muzea Karla Maye v Radebeulu.


Mit dem Beschluss SR 71/15-14/19 vom 28.10.2015 hat sich der Stadtrat einstimmig zur Ent-
wicklung des Karl-May-Museums und seines Umfeldes mit einem Städtebaulichen Rahmen-
plan bekannt, der einen Neubau auf dem Grundstück Schildenstraße 1 enthält.

Seitens der Stadt sind mit der Sanierung und Erweiterung des Karl-May-Hains (SR 61/16-
14/19 vom 21.9.2016), der Errichtung eines Fußgängerüberganges zwischen Karl-May-Hain
und „Villa Shatterhand“ auf der Karl-May-Straße (InfoSEA 10/19-14/19 vom 4.6.2019) sowie
dem Erwerb des Grundstücks Meißner Str. 99 sowie Entschädigungen für die Stilllegung der
auf dem Grundstück befindlichen Tankstelle und Kfz-Werkstatt (SR 17/20-19/24 vom
18.3.2020) bereits wesentliche Vorleistungen umgesetzt worden.

Aktuell wird der Abbruch der ehemaligen Kfz-Werkstattgebäude seitens der Stadt vorberei-
tet. In diesem Zusammenhang bietet sich der gleichzeitige Abbruch der benachbarten Altge-
bäude auf dem Erweiterungsgelände des Karl-May-Museums an. Der Karl-May-Stiftung liegt
dafür ein Angebot in Höhe von 41.660,12 € vor. Diese hat die Stadt bereits vor geraumer Zeit
um finanzielle Unterstützung gebeten. Das freigelegte Grundstück wird zwischenzeitlich ein-
gefriedet und begrünt.

Eine Entscheidung kann seitens des Stadtrates getroffen werden, da im Ergebnis umfangrei-
cher Kommunikation kürzlich die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) der Karl-
May-Stiftung schriftlich bestätigt hat, dass keine Förderschädlichkeit für das Neubauprojekt
besteht.

Da sich die Sitzgemeinde gemäß Sächsischem Kulturraumgesetz grundsätzlich an geförder-
ten Maßnahmen zu beteiligen hat, ist der hier benannte Zuschuss als anzurechnender Vor-
griff auf die noch bereitzustellende Finanzierungsunterstützung zu betrachten.
In diesem Zusammenhang wird exemplarisch auf den Stadtratsbeschluss für die Baumaß-
nahme Museumspädagogischer Erweiterungsanbau im Karl-May-Museum („Villa Nscho-
tschi“) verwiesen (BKSA 05/11-09/14 vom 24.5.2011).

Der Zuschuss ist haushaltsrechtlich und nach den Buchführungsgrundsätzen dem Ergebnis-
haushalt zuzuordnen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Bewilligung eines Zuschusses als Sitzgemeindean-
teil zur Finanzierung der Baumaßnahme „Abriss der Altgebäude Schildenstraße 1“ (Flurstück
562/a Gem. Radebeul) in Vorbereitung des Neubaus eines Empfangsgebäudes auf dem Er-
weiterungsgelände für das Karl-May-Museum Radebeul in Höhe von 20.000 € (Festbetrag).




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Beratungsfolge:

    SR 64/21-19/24
  • 24.11.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen