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Altkötzschenbroda

Žádost parlamentní skupiny AfD: Usnesení o přípravě plánu rozvoje č. 102 Emil-Högg-Straße/August-Bebel-Straße




Wir greifen die in der Stadtratssitzung vom 15.6.2021 vorgebrachte und in der Sächsischen Zeitung
vom 19./20.6.2021 in Auszügen publizierte und kommentierte Petition der Radebeuler Bürger auf, die
dringend die Aufstellung eines Bebauungsplans für ihr Areal fordern. Die AfD-Fraktion unterstützt
dieses Begehren nachdrücklich. Damit wird den betroffenen Bürgern die Möglichkeit gegeben, in
angemessener Weise Einfluss auf die Gestaltung ihres Wohngebietes zu nehmen. Der Dialog zwischen
den Bürgern und der Stadtverwaltung ist ein essentieller demokratischer Prozess. Die Durchführung
dieses Prozesses zu ermöglichen, ist die originäre Aufgabe der Stadtverwaltung.




Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 „Emil-Högg-Straße/
August-Bebel-Straße“.

Der Stadtrat beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes entsprechend der Anlage 2. Das Plangebiet liegt im Villengebiet
Oberlößnitz und wird durch den Augustusweg im Norden, der Emil-Högg-Straße im Osten,
der Maxim-Gorki-Straße im Süden und der August-Bebel-Straße im Westen begrenzt.

Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadt- und
Landschaftsbildes sowie dem Erhalt der durch Bebauung eingefassten Grünbereiche.




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Beratungsfolge:

    SR 44/21-19/24
  • 13.10.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen