Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Schválení zadávání zakázek na stavební služby v souladu s VOB/A



Die Ermächtigung der hauptamtlichen Verwaltung durch den Stadtrat zur
eigenverantwortlichen Vergabe von Aufträgen nach VOB/A ist erforderlich, um
Vergabeentscheidungen zeitnah treffen zu können, die sich aus den laufenden
Vergabeverfahren ergeben und um eine lückenlose Fortführung der Bauabläufe für bereits
begonnene Bauvorhaben garantieren zu können. Die zu beauftragenden Firmen sollen
rechtzeitig für die öffentlichen Bauvorhaben der Großen Kreisstadt Radebeul gebunden
werden. Zeitverzug soll nach Möglichkeit vermieden werden.

Mit dieser Ermächtigung sollen verwaltungsinterne Fristen verkürzt werden um den Abstand
zwischen der Angebotsabgabe und der Beauftragung der Firmen so gering wie möglich zu
halten und die gesetzlich auf ein Mindestmaß zu beschränkende Bindefrist der Firmen nicht
unnötig zu verlängern.


Die Ermächtigung bezieht sich u. a. auf folgende, gegenwärtig durchgeführte und noch nicht
abgeschlossene Vergabeverfahren:

1. Feuerwehrgerätehaus Freiwillige Feuerwehr Ost:
Los 03 Erdarbeiten/Rohbau
Kostenschätzung 620.000,00 Euro

2. Gymnasium Luisenstift - Sanierung 4-geschossiges denkmalgeschütztes Gebäude:
Los 12.02W Fassade Brücke
Kostenschätzung 244.000,00 Euro

3. Grundhafter Ausbau Bahnhofstraße zwischen Güterhofstraße bis Hermann-Ilgen-
Straße
Kostenschätzung 1.300.000,00 Euro

4. Ausbau Meißner Straße in Radebeul zwischen Gleisschleife Radebeul-Ost und
Eduard-Bilz-Straße:
- Los 1: Gleisbau
Geschätzte anteilige Kosten: 3.475.800,00 Euro
- Los 6.1: Lieferung und Montage der Fußgänger-Lichtsignalanlage (FLSA)
Meißner Straße / Hauptstraße
Kostenschätzung 48.240,00 Euro
- Los 6.2: Lieferung und Montage der Lichtsignalanlage (LSA) Meißner Straße /
August-Bebel-Straße
Kostenschätzung 91.500,00 Euro

Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul ermächtigt in seiner Sitzung am 21.06.2023 die
hauptamtliche Verwaltung, Aufträge für Bauleistungen, die gemäß gültiger Hauptsatzung
aufgrund ihrer jeweiligen Bruttoauftragssumme hinsichtlich der Zustimmung zur Vergabe in
der Zuständigkeit des Stadtrates oder eines seiner beschließenden Ausschüsse liegen,
eigenverantwortlich ohne Gremienbeteiligung an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu
vergeben.

Die Ermächtigung gilt ausdrücklich und abschließend nur während der sitzungsfreien Zeit des
Stadtrates und seiner Ausschüsse in der Zeit vom 22.06.2023 bis 22.08.2023.

Der Stadtrat ist anschließend in seiner jeweils nächsten regulären Sitzung über die
zwischenzeitlich aufgrund der Ermächtigung erfolgten Auftragsvergaben zu informieren
(Bauvorhaben, Auftragnehmer, Bruttoauftragssumme).




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Beratungsfolge:

    SR 44/23-19/24
  • 21.06.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen