Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Čtvrtý statut, kterým se mění stanovy o odměně za dobrovolnou práci


Im Zuge der Beratungen zur Konstituierung des neuen Stadtrates wurde sich grundsätzlich
auch auf eine Anpassung der Aufwandsentschädigung der Stadträte und sachkundigen Ein-
wohner verständigt.
Basierend auf dieser Grundsatzverständigung befasste sich dann der Ältestenrat mit dieser

Beschluss:



Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Vierte Satzung zur Änderung der Sat-
zung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung).




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Beratungsfolge:

    SR 15/20-19/24
  • 26.02.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen