Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Zadání služeb v souladu s VOL/A pro: Uzavření rámcové smlouvy o pojištění majetku



Die letzte Ausschreibung des Sachversicherungsbestandes der Großen Kreisstadt Radebeul
fand im Jahr 2012 statt. Der damals vereinbarte 5-Jahres-Vertrag wurde durch den Versicherer
vorzeitig und überraschend aus wirtschaftlichen Gründen beendet. Aus Gründen der Dring-
lichkeit musste seinerzeit auf die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens verzichtet
werden.
Der in diesem Zuge gewonnene Versicherer übernahm den laufenden Vertrag zunächst zu
gleichlautenden Bedingungen, nahm aber zwischenzeitlich wiederholt Vertragsanpassungen
vor, zuletzt durch Kündigung des Vertrages zum 31.12.2019.
Aufgrund der wiederum überraschenden und kurzfristigen Kündigung des Vertrages musste
seitens der Verwaltung der Fortführung des Vertrages unter Erhöhung der Jahresversiche-
rungsprämie auf 77.157,47 € inkl. Versicherungssteuer zugestimmt werden. Dies bedeutet
einen Zuwachs um ca. 17%. Zur Erläuterung: Im Jahr 2019 betrug die Jahresver-
sicherungsprämie noch 66.125,54 € inkl. Versicherungssteuer.
Die Prämienerhöhungen haben daher zwischenzeitlich ein Maß erreicht, das eine vergabe-
rechtliche Relevanz nach sich zieht.

Aufgrund des bisherigen Verhaltens des Versicherers wird mit einer erneuten Kündigung des
Vertrages zum Ende des laufenden Kalenderjahres gerechnet.
Aus diesem Grund muss eine Lösung gefunden werden, wie der Gebäudebestand (74 Ob-
jekte) zukünftig stabil und kostengünstig versichert werden kann. Dabei wird die Bindung eines
zuverlässigen Partners mit fundierten Kenntnissen der kommunalspezifischen Risiken und
dauerhaft garantierten Serviceleistungen favorisiert.

Die Ostdeutsche Kommunalversicherung (OKV) als Tochterunternehmen des Kommunalen
Schadensausgleiches (KSA) hat sich zu dieser Fragestellung geäußert und der Großen
Kreisstadt Radebeul ein Angebot zum Abschluss eines Sachversicherungs-Rahmenvertrages
unterbreitet.
Bei gleichbleibendem Versicherungsumfang (im Vergleich zum bisherigen Versicherungs-
schutz) beläuft sich die angebotene Versicherungs-Jahresprämie auf 74.913,51 € inkl.
Versicherungssteuer einschließlich eines 5%igen Nachlasses für mehrjährige Verträge bei
einer avisierten Vertragslaufzeit von drei Jahren.
In Summe beträgt das vergaberechtlich relevante Auftragsvolumen somit 182.038,95 € netto,
also 224.740,53 € inkl. Versicherungssteuer.

Legt man diese Angebotssumme einer vergaberechtlichen Prüfung zugrunde, so ergibt sich
daraus zunächst keine Notwendigkeit zur Durchführung einer europaweiten Ausschreibung.
Der EU-Schwellenwert beträgt aktuell 214.000 € netto (ohne Versicherungssteuer). Die Netto-
Angebotssumme überschreitet diesen Betrag nicht.

Für die Problematik einer Ausschreibung des Sachversicherungs-Rahmenvertrages sind
daher nur die nationalen Regelungen der VOL/A und des Sächsischen Vergabegesetzes
relevant.
Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 VOL/A hat die Vergabe von Dienstleistungen grundsätzlich in Form
einer öffentlichen Ausschreibung stattzufinden. Allerdings gibt § 3 Abs. 5 VOL/A Ausnahme-
tatbestände für eine Freihändige Vergabe vor:
Gemäß § 3 Abs. 5 Buchstabe l) VOL/A ist eine Freihändige Vergabe zulässig, wenn für die
Leistung aus besonderen Gründen, die mit dem Beschaffungsgegenstand im Zusammenhang
stehen, nur ein Unternehmen in Betracht kommt.

Zu prüfen war daher, ob die OKV vertraglich relevante Alleinstellungsmerkmale aufweist, die
eine Freihändige Vergabe nach vorgenannter Regelung rechtfertigen würde.

Beschluss:



Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in seiner
Sitzung am 01.07.2020, den Sachversicherungs-Rahmenvertrag für Objekte der Großen
Kreisstadt Radebeul mit der

Ostdeutschen Kommunalversicherung a. G. (OKV)
Plauener Straße 163 -165
13053 Berlin

zu einer geprüften Jahresversicherungsprämie in Höhe von 74.913,51 € brutto abzuschließen.
Das Gesamtauftragsvolumen beträgt aufgrund einer dreijährigen Laufzeit 224.740,53 € brutto.

Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprü-
fungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabe-
verfahren beanstandet hat.


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Beratungsfolge:

    VFA 10/20-19/24
  • 01.07.2020 - VFA - Entscheidung

Anlagen