Stav vyúčtování výběru příspěvků na stočné k 31. prosinci 2019
Seit dem Jahre 2005 erhebt die Stadt auf der Grundlage des Sächsischen
Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) sowie der entsprechenden städtischen
Abwasserbeitragssatzung Abwasserbeiträge von den an die zentrale öffentliche
Abwasserentsorgungsanlage anschließbaren Grundstücken bzw. deren Eigentümern.
Beratungsfolge:
- 20.01.2021 - SR - Entscheidung
Anlagen