Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Aktiva občanů k 31.12.2017


Das im städtischen Haushalt nachgewiesene Vermögen stellt nur einen Teil des öffentlichen
Vermögens der Stadt Radebeul und damit der Radebeuler Bürgerschaft dar. Weitere Vermö-
gensteile sind die Beteiligungen der Stadt an Zweckverbänden sowie an un- und mittelbaren
Beteiligen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts.
Um einen Gesamtüberblick über die städtische Vermögenssituation und damit jene des öf-
fentlichen Vermögens der Radebeuler Bürgerschaft zu erhalten, müssen die Jahresab-
schlüsse der einzelnen Teilvermögen zu einem Gesamtabschluss des sog. „Konzerns Stadt“
zusammengeführt werden. Dabei erfolgt eine Konsolidierung der Bilanz- bzw. Kapitalseite.
Auf eine Konsolidierung der Umsatzseite wird aus Aufwands- und Vereinfachungsgründen
verzichtet.
Wie der Übersicht zum 31.12.2017 (Anlage 1) entnommen werden kann, konnte auch im
Jahr 2017 der gesetzliche Auftrag zur Sicherung einer stetigen Aufgabenerfüllung der Stadt
(§ 72 Abs. 1 SächsGemO) sowie zum Erhalt des städtischen Vermögens (§ 89 Abs. 1
SächsGemO) auch im „Konzern Stadt“ vollumfänglich erfüllt werden.


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Beratungsfolge:

    InfoVFA 07/19-14/19
  • 08.05.2019 - VFA - Kenntnisnahme

Anlagen