Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

10. zákon, kterým se mění hlavní zákony


Die Änderungen im Vergleich zur derzeitigen Fassung können dem Änderungsmodus (Anla-
ge 2) entnommen werden.
*
Die vorliegende Änderungssatzung hat im Wesentlichen Änderungen zur Anpassung der
Hauptsatzung an die Begrifflichkeit des doppischen Haushaltsrechts zum Inhalt.
Im Einzelnen begründen sich die Änderungen wir folgt:
- § 4a Abs. 1
o Streichung, da es seit dem Wegfall des ehemaligen Eigenbetriebes Stadtbä-
der und Freizeitanlagen Radebeul keine rechtlich unselbstständigen Sonder-
vermögen der Stadt mehr gibt.
- § 4a Abs. 2
o Mit der Reduzierung der städtischen Kreditverschuldung unter die SMI-
Schwelle von 850 EUR/Einwohner und angesichts der Anpassung des Til-
gungsmodus (SR 06/21-19/25) erscheint eine Präzisierung der Begrifflichkeit
geboten.
o Der Begriff der ordentlichen Tilgung wird durch jenen der Normaltilgung er-
setzt und dieser in Anlehnung an die Definition des Sächsischen Rechnungs-
hofes mit 5 v.H. der jeweils noch bestehenden Restschuld gefasst.
o Die Definitionen der Begriffe allgemeine Deckungsmittel, Nettoabschrei-

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Zehnte Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung.


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Beratungsfolge:

    SR 20/21-19/24
  • 19.05.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen