Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Úhrada poplatků za užívání školních sportovních hal a učeben za období 02.11.2020 - 28.02.2021



Gemäß Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus vom 30. Oktober 2020,
§ 4 „Schließung von Einrichtungen und Angeboten“, Punkt 6 wurde der Freizeit- und
Amateursportbetrieb in Schulsporthallen ab 02.11.2020 untersagt.
Alle mit den Vereinen und Sportgruppen geschlossenen Verträge – befristet bis 28.02.2021 –
konnten daher nicht eingehalten werden. Weiterführende Verträge ab dem 01.03.2021
wurden vorerst nicht abgeschlossen, bis die Nutzung im Freizeit- und Amateursport für
Innenräume und insbesondere Schulsporthallen wieder möglich ist.
Die Kosten der Nichtnutzung müssen daher anteilig an die Nutzer zurückgezahlt werden. Die
Gesamtsumme beläuft sich auf insgesamt 10.196,52 Euro.


Zurück

Beratungsfolge:

    InfoVFA 04/21-19/24
  • 02.06.2021 - VFA - Kenntnisnahme

Anlagen