Sanierungsrecht
Das Sanierungsrecht ist ein sachlich, zeitlich und räumlich begrenztes Sonderrecht und Bestandteil des Baugesetzbuches (§§ 136 bis 164 und 180/181 BauGB). Es gilt für besonders schwerwiegende städtebauliche Problemstellungen. Das hohe öffentliche Interesse erfordert ein planmäßiges und abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten. Dabei trägt die Stadt die Gesamtverantwortung.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zielen auf die Behebung städtebaulicher Missstände. Das bedeutet: Ein ganzes Gebiet wird wesentlich verbessert, um- oder neugestaltet. Das Baugesetzbuch geht dabei nicht von einzelnen Aktivitäten aus, sondern grundsätzlich von komplexen Aufgaben, die in einem abgegrenzten Areal möglichst unter Vermeidung nachteiliger Auswirkungen für Einzelne zu lösen sind.
Rechtzeitig werden alle von der Stadtsanierung Betroffenen in den Erneuerungsprozess einbezogen und über Konzepte und Vorhaben informiert sowie zur Mitwirkung angeregt.
Das Sanierungsrecht überträgt der Stadt die übergreifende Verantwortung für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme. Zu den Aufgaben der Stadt gehören:
- Vorbereitung der Stadtsanierung (nach §§ 140/141 BauGB),
- Durchführung der Ordnungsmaßnahmen (nach § 147 BauGB),
- Errichtung und Änderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen,
- Durchführung sonstiger Baumaßnahmen.
Den Eigentümern obliegt die Durchführung von Baumaßnahmen (nach § 148 BauGB), dazu gehören:
- die Modernisierung und Instandsetzung,
- die Neubebauung und die Ersatzbauten,
- die Verlagerung oder Änderung von Betrieben.
Kontakt
Sachbereich Stadtsanierung | |
Frau Schöniger | |
Pestalozzistraße 8 | |
01445 Radebeul | |
0351 8311-953 |