Bauvorhaben
Im Sanierungsgebiet ist für folgende Bauvorhaben eine Genehmigung (nach § 144 Abs. 1 Pkt. 1 BauGB) zu beantragen:
- die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen,
- erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen.
Die Stadt (Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt) nimmt Anträge entgegen und reicht Genehmigungen aus. Die Entscheidung orientiert sich eng am Neuordnungskonzept für das Sanierungsgebiet. Im Sanierungsgebiet "Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost" gilt außerdem die Gestaltungsrichtlinie als Beurteilungsgrundlage.
Folgende Unterlagen, die die geplante Baumaßnahme erläutern, sind für die sanierungsrechtliche Genehmigungsprüfung einzureichen:
- Lageplan / Auszug aus Liegenschaftskarte mit Kennzeichnung des Baugrundstückes
- Bauzeichnungen (maßstäbliche Ansichten, Grundrisse, Freiflächenplan) mit Kennzeichnung Abbruch/ Neubau
- Zeichnungen/ Skizzen/ Detailpläne
- Berechnung der Wohnfläche / Gewerbefläche
- Angabe der Grundflächenzahl, bei Neubau auch der Geschossflächenzahl
- Nutzungskonzept
- aktuelle Fotos (Hauptansichten, für den Antrag relevante Details)
- Baubeschreibung mit Kostenberechnung nach DIN 276 / Ausschreibungsunterlagen / Angebote von Fachfirmen
- denkmalschutzrechtliche Genehmigung (soweit erforderlich)
Desweiteren ist für jeden betroffenen Mieter vorzulegen:
- Sozialplan (Mieter-Vermieter-Vereinbarung).
Davon unberührt bleibt die gesonderte Einholung der Baugenehmigung (soweit erforderlich).
Kontakt
Sachbereich Stadtsanierung | |
Frau Schöniger | |
Pestalozzistraße 8 | |
01445 Radebeul | |
0351 8311-953 |