Bauvorhaben

Wohnen am Weinberg
Sanierungsgebiet West
Dächer
Sanierungsgebiet Ost

Bauvorhaben

Im Sanierungsgebiet ist für folgende Bauvorhaben eine Genehmigung (nach § 144 Abs. 1 Pkt. 1 BauGB) zu beantragen:

  • die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen,
  • erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen.

Die Stadt (Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt) nimmt Anträge entgegen und reicht Genehmigungen aus. Die Entscheidung orientiert sich eng am Neuordnungskonzept für das Sanierungsgebiet. Im Sanierungsgebiet "Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost" gilt außerdem die Gestaltungsrichtlinie als Beurteilungsgrundlage.

Folgende Unterlagen, die die geplante Baumaßnahme erläutern, sind für die sanierungsrechtliche Genehmigungsprüfung einzureichen:

  • Lageplan / Auszug aus Liegenschaftskarte mit Kennzeichnung des Baugrundstückes
  • Bauzeichnungen (maßstäbliche Ansichten, Grundrisse, Freiflächenplan) mit Kennzeichnung Abbruch/ Neubau
  • Zeichnungen/ Skizzen/ Detailpläne
  • Berechnung der Wohnfläche / Gewerbefläche
  • Angabe der Grundflächenzahl, bei Neubau auch der Geschossflächenzahl
  • Nutzungskonzept
  • aktuelle Fotos (Hauptansichten, für den Antrag relevante Details)
  • Baubeschreibung mit Kostenberechnung nach DIN 276 / Ausschreibungsunterlagen / Angebote von Fachfirmen
  • denkmalschutzrechtliche Genehmigung (soweit erforderlich)

Desweiteren ist für jeden betroffenen Mieter vorzulegen:

  • Sozialplan (Mieter-Vermieter-Vereinbarung).

Davon unberührt bleibt die gesonderte Einholung der Baugenehmigung (soweit erforderlich).

 

Kontakt

Sachbereich Stadtsanierung
Frau Schöniger
Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul
0351 8311-953