Ausgleichsbeträge

Wohnen am Weinberg
Sanierungsgebiet West
Dächer
Sanierungsgebiet Ost

Ausgleichsbeträge

Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet sind nach Aufhebung der Sanierungssatzung zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen (nach § 154 BauGB) an die Stadt verpflichtet. Wenn die städtebauliche Sanierungsmaßnahme zu einer Bodenwerterhöhung geführt hat, werden die Eigentümer der Grundstücke auch an den Kosten der Gebietsaufwertung beteiligt.


Grundstückseigentümer haben in der Regel mit einem Ausgleichsbetrag in Höhe der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung des betreffenden Grundstücks zu rechnen. Sie errechnet sich aus der Differenz zwischen dem - in der Regel niedrigeren - Anfangswert und dem - in der Regel höheren - Endwert für Grund und Boden.

 

Die besondere Bodenrichtwertkarte mit den sanierungsunbeeinflussten Anfangswerten und den prognostizierten Endwerten wird vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Meißen beschlossen und veröffentlicht.

 

Auf Antrag des Zahlungspflichtigen kann bereits vor Abschluss der Gesamtsanierungsmaßnahme z.B. die Ablösung des Ausgleichsbetrages oder die vorzeitige Festsetzung des Ausgleichsbetrages durchgeführt werden.

 

Sachbereich Stadtsanierung
Frau Schöniger
Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul
0351 8311-953