Satzung

Wohnen am Weinberg
Sanierungsgebiet West
Dächer
Sanierungsgebiet Ost

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
"Zentrum Radebeul-West"

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, und des § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul in seiner Sitzung am 16.03.2016 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes

Im nachfolgend näher durch den Abgrenzungsplan gekennzeichneten Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert werden. Das ca. 7,4 ha umfassende Gebiet wird entsprechend dem Abgrenzungsplan der STEG Stadtentwicklung GmbH im Maßstab 1:1.000 vom 17.02.2016 (Anlage) abgegrenzt, als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung "Zentrum Radebeul-West". Der Abgrenzungsplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB (umfassendes Verfahren) durchgeführt.

§ 3 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Der Beschluss SR 36/15-14/19 vom 17.06.2015 über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB für ein Sanierungsgebiet "Zentrum Radebeul-West" wird aufgehoben.

Bert Wendsche, Oberbürgermeister

 

Mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt September 2016 ist die Satzung zum 01.09.2016 in Kraft getreten.