Die Neuerrichtung eines Schuppens oder Nebengebäudes
Hier finden Sie die wichtigsten Eckdaten zur Unterscheidung von verfahrensfreien und baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben zur Errichtung eines Schuppen oder eines Nebengebäudes.
Art der Errichtung | Eckdaten | geltende Vorschriften |
---|---|---|
verfahrensfrei | eingeschossig, mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 qm, im Innenbereich | § 61 Absatz 1 Ziffer 1a SächsBO* |
baugenehmigungspflichtig | Bruttogrundfläche > als 10 qm oder Grundstück im Außenbereich |
§§ 63 ff.** SächsBO* |
* SächsBO = Sächsische Bauordnung, ** ff. = fortfolgend, das heißt, auch die nachfolgenden Paragraphen sind noch zu beachten
Vorsicht: In Gebieten, für die ein Bebauungsplan existiert, kann es abweichende Festsetzungen geben. Bitte erkundigen Sie sich bei Unsicherheiten bereits vorab bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamtes.
Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Verfahrensfreiheit.