Sonstige Satzungen
Ergänzungssatzung Nr. 1 "Haußigstraße"
Das Planungsziel der Ergänzungssatzung Nr. 1 „Haußigstraße“ besteht darin, die Außenbereichsfläche westlich der Haußigstraße mit ihrer baulich vorgeprägten und erschlossenen Lage in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil aufzunehmen. Damit wird ein bereits vorhandenes Flächenpotenzial zur Nachverdichtung genutzt, welches auch im rechtswirksamen Flächennutzungsplan entsprechend ausgewiesen ist. Das Plangebiet soll zukünftig einer wohnbaulichen Entwicklung für zusätzlich ca. 5 Wohngebäude dienen und stellt dabei eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs dar.
Außenbereichssatzung Nr. 1 "Jägerstraße"
Im Bereich Jägerstraße besteht eine Wohnbebauung im Außenbereich. Dieser Siedlungsbereich wird im Osten und Westen durch Wald, im Süden durch eine Hangkante und im Norden durch die Jägerhofstraße mit angrenzender Wohnbebauung begrenzt.
Für diesen Siedlungsbereich wurde eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt, um die bereits bebaute Struktur besser erhalten und in geringem Maße fortentwickeln zu können.
Der vorgenannte Siedlungsbereich stellt einen bebauten Bereich im Außenbereich dar, der nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist und in dem eine Wohnbebauung von einigem Gewicht im Sinne des §35 Abs. 6 BauGB vorhanden ist. Demzufolge kann die Stadt Radebeul durch diese Satzung bestimmen, dass wohnzwecken dienende Vorhaben im Sinne des §35 Abs. 2 BauGB nicht entgegen gehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.
Die vorhandene Bebauung stellt eine eigenständige Siedlungsstruktur dar, die unabhängig von der Jägerhofstraße ist und räumlich durch die bestehende Topografie und Vegetation stark begrenzt wird.
Die bestehenden unbebauten Bereiche (Lücken) fügen sich in den bebauten Bereich ein. Mit der Außenbereichssatzung wird eine sinnvolle und städtebaulich geordnete Nutzung an der Jägerstraße ermöglicht und schafft Rechtsklarheit.