Flächennutzungsplan
Zurzeit läuft die 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan ist seit April 2006 rechtkräftig. Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird in der Regel nach 10 bis 15 Jahre gründlich überarbeitet. In Radebeul ist das zurzeit der Fall. Zunächst wurde der „Vorentwurf der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans“ im August und September 2022 öffentlich ausgelegt. Die Bürger und die „Träger öffentlicher Belange“ waren aufgefordert, ihre Stellungnahme abzugeben. 45 Bürger und 25 Träger öffentlicher Belange kamen dem nach. Aktuell werden diese Stellungnahmen ausgewertet, abgewogen und in den nächsten Schritt eingearbeitet. Das ist dann nicht mehr der „Vorentwurf“, sondern der „Entwurf der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans“. Dieser wird erneut öffentlich ausgelegt werden, damit abschließend der neue Flächennutzungsplan von Radebeul durch den Stadtrat beschlossen werden kann.
Wozu ein Flächennutzungsplan?
Beim Flächennutzungsplan geht es ums große Ganze: In welche Richtung soll sich die Gemeinde in den kommenden Jahren entwickeln? Der Flächennutzungsplan ist dem Allgemeinwohl verpflichtet und versucht, die Gesamtentwicklung in diesem Sinne zu lenken. Das ist keine leichte Aufgabe, weil auf dem Gemeindegebiet viele unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen, öffentliche und private. Auf dem Plan wird das durch unterschiedlich gefärbte Flächen anschaulich gemacht. Sie stehen für unterschiedliche Nutzungsarten wie Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft usw.
Es passiert schnell, dass sich Nutzungen gegenseitig stören, zum Beispiel wenn ein Gewerbegebiet an ein Wohngebiet grenzt. Oft geht es darum, wie man vermeidet, dass sich ein solcher Konflikt in Zukunft noch weiter verschärft. Oder es geht darum, ihn ganz aufzulösen, indem Nutzungen verlagert werden. Dafür muss man das ganze Gemeindegebiet im Blick haben und langfristig denken. An einer anderen Stelle kann es darum gehen, dass zwei Nutzungsarten um ein und dieselbe Fläche konkurrieren, so können zum Beispiel privatwirtschaftliche und öffentliche Interessen einander entgegenstehen. Dann ist die Frage, wem man den Vorrang gibt. Eine typische Aufgabe ist es auch, dass die Gemeinde geeignete Flächen für wichtige Aufgaben bereithält, z.B. für eine Schulerweiterung oder eine Kläranlage. Tut sie das nicht, kann sie sich ihre Zukunft regelrecht „verbauen“. Insgesamt soll das Lebensumfeld der Bürger geschützt und verbessert werden. Im Flächennutzungsplan geht es um die langfristigen und großräumigen Entwicklungen der Gemeinde.
Wie funktioniert ein Flächennutzungsplan?
Das Baugesetzbuch legt die Bauleitplanung zweistufig an. Der „Flächennutzungsplan“, um den es hier geht, ist die erste Stufe, der „Bebauungsplan“ die zweite. Es gibt nur einen einzigen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet, entsprechend grob ist die Darstellung. Bebauungspläne können dagegen in beliebiger Anzahl aufgestellt werden, sobald sich ein konkretes Planungserfordernis zeigt. Ihr Umriss ist entsprechend kleiner. Auf der Grundlage des „vorbereitenden Bauleitplans“, also des Flächennutzungsplans, werden die „verbindlichen Bauleitpläne“, die Bebauungspläne, entwickelt. Sie dürfen dem vorbereitenden Plan nicht widersprechen, dafür aber weitaus mehr ins Detail gehen.
Ein ganz entscheidender Unterschied ist: Als vorbereitender Plan erzeugt der Flächennutzungsplan im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Bürger. Seine Darstellungen richten sich nicht nach Grundstücksgrenzen, man kann aus ihnen weder Ansprüche auf eine Baugenehmigung noch auf mögliche Entschädigungsleistungen ableiten. Der Flächennutzungsplan stellt aber für die Stadtverwaltung und für andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar. Die Gemeinde kann somit selbst keine Entscheidungen gegen ihren eigenen Flächennutzungsplan treffen, ohne parallel ein Planänderungsverfahren durchzuführen. Der Flächennutzungsplan bindet außerdem die Fachbehörden, soweit sie im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Einwände erhoben haben.
Wie ist der Ablauf?
Im Baugesetzbuch ist genau festgelegt, wie eine Fortschreibung abzulaufen hat. Das passiert in einem Dreischritt, der sich mehrmals wiederholen kann. Den Anfang macht die Stadtverwaltung, indem sie einen Vorentwurf anfertigt, der aus fachlicher Sicht die notwendigen und wünschenswerten Änderungen am bisherigen Flächennutzungsplan enthält. Im nächsten Schritt nimmt insbesondere der Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates die Perspektive der Kommunalpolitik ein und bespricht mit der Stadtverwaltung den Vorentwurf. Schließlich geht das Ergebnis an die Öffentlichkeit: Diese Phase, die als „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ bezeichnet wird, wurde im August und September 2022 durchgeführt.
Nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist wieder die Stadtverwaltung am Zuge, die für jede Stellungnahme der Bürger eine Empfehlung schreibt, wie damit aus fachlicher Sicht umgegangen werden sollte. Es sind aber immer die städtischen Gremien, die entscheiden, was in den Plan am Ende hineinkommt. Auf diese Weise entsteht aus dem Vorentwurf der eigentliche Entwurf für den neuen Flächennutzungsplan. Dieser Entwurf wird dann „öffentlich ausgelegt“, dabei wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Führt das zu neuerlichen Änderungen am Entwurf, werden diese erneut im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert und der Plan dann erneut ausgelegt.
Wenn dieser Prozess durchlaufen ist, kann der Flächennutzungsplan vom Stadtrat beschlossen werden. Er muss dann noch durch die höhere Verwaltungsbehörde geprüft und genehmigt und schließlich bekannt gemacht werden. Wichtig ist, dass parallel mit den Bürgern im gesamten Verfahren die „Träger öffentlicher Belange“, wie zum Beispiel Fachbehörden, ebenso beteiligt werden. Deren Hinweisen und Anregungen kommt ebenfalls eine hohe Bedeutung zu.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan als Ausgangspunkt jeglicher Nutzungsüberlegungen ist die Grundlage des Flächennutzungsplanes. Die Landschaftsplanung liefert Maßstäbe für die Beurteilung der Umweltfolgen und der Umweltverträglichkeit von planerischen Maßnahmen und betrachtet die Gesamtheit der natürlichen Ressourcen und zeigt die Grenzen der Inanspruchnahme durch den Menschen auf. Die wichtigsten Aussagen des Landschaftsplanes werden, soweit sie geeignet sind, in den Flächennutzungsplan übernommen.
Der Landschaftsplan richtet sich an den naturschutzfachlichen Vorgaben des Gesetzgebers (insbesondere des Naturschutzgesetzes) und den Gesetzen der Landesplanung und Raumordnung aus. Insbesondere sollen durch den Landschaftsplan die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Tier- und Pflanzenarten und das Landschaftsbild der Stadt Radebeul gesichert werden.
Radebeul verfügt über eine außerordentliche topographische und naturräumliche Vielfalt mit naturnahen Wäldern, Elbtal und Lößnitzhängen, die für die Zukunft bewahrt werden soll.
Langfristig sollen frühere Fehlentwicklungen wie die Zersiedlung Radebeuler Naherholungsgebiete behutsam rückgängig gemacht werden. Dieser Prozess kann nicht sofort beginnen und ist als Willenserklärung für zukünftige Entwicklungen zu verstehen. Im Landschaftsplan sind aber auch Maßnahmen ausgewiesen, die kurzfristig umgesetzt werden sollen. Darunter fallen Maßnahmen zur Schaffung und Erweiterung von Grünverbindungen und Herstellung von Retentionsflächen zur natürlichen Versickerung des Wassers.
In Radebeul hat sich eine einzigartige Kulturlandschaft mit Waldflächen, Weinbaugebieten, Frei- und Parkflächen sowie Obstwiesen und anderen land- bzw. gartenbaulichen Nutzungen entwickelt, die für die heutige und spätere Generationen erhalten werden sollen.