Bebauungspläne

Sanierungsgebiet West
Meißner Straße
Schillerschule alt und neu

Bebauungspläne

Bebauungspläne gehören zu den Bauleitplänen und regeln die bauliche und sonstige Nutzung der jeweiligen Grundstücke. Dabei sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, d.h. die Ziele des Bebauungsplanes sollen dem Flächennutzungsplan nicht widersprechen. Im Unterschied zum Flächennutzungsplan umfasst der Bebauungsplan nur Teilbereiche der Stadt. Beide müssen aber vom Stadtrat beschlossen werden.

Die Gemeinde hat einen Bebauungsplan aufzustellen, wenn eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Bebauungsplan kann somit auch in einem bereits bebauten Gebiet erforderlich sein und hat nicht zwangsläufig die Bebauung eines bisher unbebauten Gebietes zum Ziel.

Arten von Bebauungsplänen

Auf der nachfolgenden Karte sind die Bebauungspläne der Großen Kreisstadt Radebeul ersichtlich. Dabei wird zwischen kommunalen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen unterschieden.

Der kommunale Bebauungsplan wird von der Gemeinde selbst aufgestellt, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan benötigt hingegen ein konkretes Vorhaben als Grundlage sowie einen Vorhabenträger zur Antragsstellung und Bereitschaft zur vertraglichen Übernahme der Erschließung und Herstellung des Vorhabens in einem bestimmten Zeitraum.

Verfahrensablauf eines Bebauungsplanes

Das Regelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes beginnt meist mit dem Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt bekannt gemacht und dient der Information der Öffentlichkeit. Nach der Erarbeitung eines ersten Entwurfes des Bebauungsplanes, dem sogenannten Vorentwurf, erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit (Bürger). Dabei wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert und hat Gelegenheit während der Auslegungsfrist eine Stellungnahme abzugeben. Nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen, erfolgt die Erarbeitung eines Entwurfs des Bebauungsplanes. Dieser mit dem Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates abgestimmte Entwurf wird für die Dauer eines Monats der Öffentlichkeit zur Einsicht zur Verfügung gestellt (förmliche Beteiligung). Während der Veröffentlichungsfrist kann erneut jeder eine Stellungnahme abgeben. Ebenso werden die Stellungnahmen der jeweiligen Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf eingeholt. Die eingegangenen Stellungnahmen und die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind werden ermittelt, bewertet und durch einen Abwägungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses beschlossen. Danach beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan als Satzung. Dieser sogenannte Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht und tritt mit Bekanntmachung in Kraft.

Veränderungssperre zu Bebauungsplänen

Während des Verfahrens eines Bebauungsplanes richtet sich zu planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach den bisher geltenden planungsrechtlichen Vorschriften. Um die Planung bzw. Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu sichern, kann die Gemeinde für den Planbereich eine Veränderungssperre erlassen und den planungsrechtlichen Zustand einfrieren. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann jedoch bei Bedarf die Frist noch um ein weiteres Jahr verlängern.

verantwortlich für kommunale Bebauungspläne

Ansprechpartner: Frau Wächtler
Stadtverwaltung Radebeul
Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul
0351 8311-954

verantwortlich für vorhabenbezogene Bebauungspläne

Ansprechpartner: Herr Queißer
Stadtverwaltung Radebeul
Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul
0351 8311-941


Auflistung rechtskräftiger vorhabenbezogener Bebauungspläne

Nr. 05 - Wohnbebauung Kötitzer Straße / Schützenweg
Nr. 07 - Freizeitzentrum Radebeul
Nr. 09 - Wohnbebauung am Albertsberg
Nr. 11 - Kaufland
Nr. 12 - Wohnbebauung Kötitzer Straße / Niederwarthaer Straße
Nr. 14 - Wohnanlage Grüne Straße
Nr. 15 - Sporthotel mit Tennishalle
Nr. 16 - Wohnbebauung Clara-Zetkin-Straße / Lessingstraße
Nr. 17 - Wohnbebauung Kottenbergpark
Nr. 21 - Wohnbebauung Am Jacobstein
Nr. 22 - Wohnbebauung Kötitzer Straße / Schützenweg
Nr. 24 - Elbblick - Uferstraße
Nr. 26 - Gewerbeentwicklung Meißner Straße TG 1
Nr. 27 - Wohnbebauung Moritzburger Straße 78
Nr. 31 - Wohnen im Garten - Heinrich-Zille-Straße 23
Nr. 32 - Wohnbebauung An der Borstraße
Nr. 33 - Erweiterung OBI-Baumarkt
Nr. 34 - Wohnbebauung Am Bornberge / Winzerstraße
Nr. 37 - Wohnbebauung Thalheimstraße
Nr. 40 - Gewerbeentwicklung Meißner Straße TG 2
Nr. 41 - Wohnbebauung Weidenweg
Nr. 42 - Wohnbebauung Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße
Nr. 43 - Seniorenpflegeheim Hohe Straße
Nr. 44 - Dampfschiff Terrasse
Nr. 47 - Zum Russen
Nr. 50 - Errichtung eines Lidl-Einkaufsmarktes
Nr. 51 - Wohnbebauung Hausbergweg/ Paulsbergweg
Nr. 52 - Erweiterung Getränkegroßhandel Flack&Schwier
Nr. 54 - Wohnbebauung An der ehemaligen Kaiserbrauerei
Nr. 55 - Sanierung ehemaliges Bilz-Sanatorium
Nr. 56 - Wohnbebauung Lößnitzblick III
Nr. 57 - Erweiterung Steigenberger Parkhotel
Nr. 59 - Wohnbebauung Gauernitzer Straße
Nr. 60 - Wohnbebauung Am ehemaligen Weingut Hausberg
Nr. 62 - Wohnbebauung Waldstraße
Nr. 64 - Einzelhandels- und Parkhaus Sidonienstraße
Nr. 65 - Wohnbebauung Winzerstraße
Nr. 67 - Wohnen im Gellertpark - Maxim-Gorki-Straße