Bebauungspläne im Verfahren (mit Veränderungssperre)
Nr. 109 "Eduard-Bilz-Straße/Emil-Högg-Straße"
Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadt- und Landschaftsbildes sowie dem Erhalt der durch Bebauung eingefassten Grünbereiche.
Veränderungssperre:
Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 13.12.2023 durch den Stadtrat beschlossen und ist mit Bekanntmachung im Februar-Amtsblatt seit 01.02.2024 in Kraft.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 109
Veränderungssperre
Geltungsbereich Veränderungssperre
Nr. 105 "Verkehrsknoten Lindenau"
Das Planungsziel besteht in der Entschärfung des Verkehrsknoten Moritzburger Straße/ Kreyernweg/ Neuländer Straße und Verbesserung der Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich.
Veränderungssperre:
Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 15.12.2021 durch den Stadtrat beschlossen und ist mit Bekanntmachung im Februar-Amtsblatt seit 01.02.2022 in Kraft. Die 1. Verlängerung der Veränderungssperre ist mit Bekanntmachung am 01.02.2024 in Kraft getreten.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 105
Veränderungssperre
Geltungsbereich Veränderungssperre
Ein einfacher Bebauungsplan gemäß §30 Abs. 3 BauGB soll Regelungen treffen, die den Erhalt des Ensembles, bestehend aus der stadtbildprägenden denkmalgeschützten Villa und dem umgebenden Park in seiner jetzigen Sitzung, sichert.
Veränderungssperre:
Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 09.02.2022 durch den Stadtrat beschlossen und ist mit Bekanntmachung im März-Amtsblatt seit 01.03.2022 in Kraft. Die 1. Verlängerung der Veränderungssperre ist mit Bekanntmachung am 01.03.2024 in Kraft getreten.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 85
Veränderungssperre
Geltungsbereich Veränderungssperre
Bebauungspläne im Verfahren (ohne Veränderungssperre)
Das Planungsziel besteht in der Sicherung einer geordneten Nachverdichtung.
Nr. 106 Geschäftszentrum Radebeul-West
Das Planungsziel besteht in der Sicherung und Weiterentwicklung der im Plangebiet bestehenden gemischten Nutzungsstrukturen.
Nr. 104 Heinrich-Heine-Straße/Gradsteg
Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadtbildes mit seiner straßenbegleitenden, locker bebauten Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Maßstäblichkeit der bereits vorhandenen Bebauung sowie der Erhaltung der Vorgärten und der rückwärtigen Grünbereiche.
Veränderungssperre:
Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 22.09.2021 durch den Stadtrat beschlossen und ist mit Bekanntmachung im November-Amtsblatt seit 01.11.2021 in Kraft. Die Aufhebung der Veränderungssperre wurde in der Stadtratssitzung am 09.02.2022 beschlossen und ist mit ihrer Bekanntmachung im April-Amtsblatt seit 01.04.2022 gültig.
Nr. 103 Augustusweg/Fichtestraße
Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadtbildes mit seiner straßenbegleitenden, locker und kleinteilig bebauten Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Maßstäblichkeit der bereits vorhandenen Bebauung.
Veränderungssperre:
Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 22.09.2021 durch den Stadtrat beschlossen und ist mit Bekanntmachung im November-Amtsblatt seit 01.11.2021 in Kraft. Die Aufhebung der Veränderungssperre wurde in der Stadtratssitzung am 09.02.2022 beschlossen und ist mit ihrer Bekanntmachung im April-Amtsblatt seit 01.04.2022 gültig.
Das Planungsziel besteht in der Schaffung einer Freizeitanlage bzw. eines Spielplatzes.
Das Planungsziel besteht in der Entwicklung eines Wohngebietes unter Berücksichtigung des Stellplatzbedarfes und gesunder Wohnverhältnisse.
Das Verfahren wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 „Wasapark“ fortgesetzt.
Planungsziel ist die städtebauliche Gestalt sowie das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Nr. 93 Schulcampus Kötzschenbroda
Der nach geeignetem Verfahren aufzustellende Bebauungsplan soll der bauplanungsrechtlichen Absicherung der Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten in Radebeul-Kötzschenbroda dienen.
Nr. 89 Schulstandort Moritz-Garte-Steg
Das Planungsziel besteht darin, einen neuen Schulstandort an dieser Stelle planerisch zu entwickeln.
Das Planungsziel besteht in einer besseren Abwicklung des fließenden und ruhenden Verkehrs im Areal Bismarckturm/ Spitzhaus unter Einordnung von ergänzenden Baufeldern für Neubauten entsprechend eines städtebaulichen Rahmenplans.
Der Bebauungsplan hat das Ziel, städtebauliche Prämissen vorzugeben, auf deren Grundlage die weitere städtebauliche Entwicklung des Quartiers erfolgen soll. Die straßenbegleitende max. dreigeschossige Bebauung zur Meißner Straße soll auch zukünftig ein Teil des Stadtzentrums Radebeul-Ost bleiben; insbesondere die Erdgeschosszone soll der Unterbringung von Handels- und Dienstleistungseinrichtungen dienen. Der Freiraum im Quartierinneren und der prägende Baumbestand sollen erhalten und gesichert werden.
Nr. 81 Sport und Freizeit am Lößnitzbad
Der Bebauungsplan hat das Ziel, in Ergänzung des Freibadstandortes auf bisher im Wesentlichen unbebauter Fläche zukünftig Sport- und Freizeiteinrichtungen von gesamtstädtischer Bedeutung, einschließlich eines Sportgroßfeldes, zu konzentrieren und Festsetzungen für teilweise bebaute Grundstücke an der Fabrikstraße im Umgriff des Plangebietes zu treffen.
Der Bebauungsplan hat zum Ziel die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes im Bereich zwischen dem ehemals als Gaststätte „Lößnitzperle“ genutzten Gebäude (Bahnhofstraße 11/Meißner Straße 281) und der Alten Post Radebeul-West (Meißner Straße 285) durch städtebauliche Neuordnung und freiraumplanerische Aufwertung, die Steuerung der Ansiedlung von zentrenrelevanten Funktionen, die das Zentrum West ergänzen sowie der Verbesserung der Situation für den ÖPNV durch Anordnung einer überdachten P&R-Fahrradabstellanlage sowie Verbesserung der Haltestellensituation der Straßenbahnlinie 4 einschließlich deren barrierefreier Gestaltung.
Nr. 72 Schulstandort Oberlößnitz
Es besteht das Ziel, nach Abriss der bestehenden Schule das Grundstück auch weiterhin als Schulstandort zu nutzen und einen Neubau zu errichten. Sporthalle, Sportplatz, Kinderhort und Jugendtreff sollen ebenfalls an diesem Standort neu errichtet werden.
Nr. 22 Kötitzer Straße/Schützenweg
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes ist eine geordnete Entwicklung des Gebietes zu erreichen. Es sind dringend benötigter Wohnraum, insbesondere Mietwohnungsbau, sozial geförderter Wohnungsbau, Eigentumswohnungen sowie alters- und behindertengerechte Wohnungen zu schaffen.