aktuelle Bauleitplanverfahren im Verfahren

Sanierungsgebiet West
Meißner Straße
Schillerschule alt und neu

Bebauungspläne im Verfahren (mit Veränderungssperre)

Nr. 112 Gartenstraße/Wiesenstraße

Die vorhandenen Gewerbeflächen im Stadtgebiet Radebeul gliedern sich grundsätzlich in drei Gebiete (Radebeul-Naundorf, Radebeul-Ost und Fabrikstraße) sowie kleinteilige Flächen auf. Das Gewerbegebiet Radebeul-Ost erstreckt sich nördlich und südlich der Bahnstrecke am Stadtrand zu Dresden. Im südlichen Teil, entlang der Gartenstraße befinden sich kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Bereich Handwerk sowie Dienstleitungen. Der Bereich südwestlich der Gartenstraße/Wiesenstraße ist durch Wohnbebauung geprägt. Das Quartier Gartenstraße – Seestraße - Dresdner Straße - Wiesenstraße bildet mit seiner vorhandenen Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe einen Übergang zwischen schutzbedürftiger Wohnnutzung und dem Gewerbegebiet Radebeul-Ost.

Das Plangebiet selbst sticht besonders durch seine heterogene Nutzungsstruktur hervor. Wohnen und Gewerbe sind historisch nebeneinander entstanden und bilden eine Abhängigkeit. Aufgrund der hohen Auslastung der bestehenden Gewerbestandorte im gesamten Stadt-gebiet, ist der Erhalt der vorhandenen Gewerbeflächen wichtig um zu einen Arbeitsplätze zu sichern und zum anderen die Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten von Unternehmen zu gewährleisten.

Das Planungsziel des Bebauungsplanes besteht in der Erhaltung der Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen mit einer höheren Gewichtung des Gewerbeanteils.

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 112
Geltungsbereich Veränderungssperre
Veränderungssperre

Nr. 103 Augustusweg/Fichtestraße

Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadtbildes mit seiner straßenbegleitenden, locker und kleinteilig bebauten Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Maßstäblichkeit der bereits vorhandenen Bebauung.

Veränderungssperre:

Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 22.09.2021 durch den Stadtrat beschlossen und ist mit Bekanntmachung im November-Amtsblatt seit 01.11.2021 in Kraft. Die Aufhebung der Veränderungssperre wurde in der Stadtratssitzung am 09.02.2022 beschlossen und ist mit ihrer Bekanntmachung im April-Amtsblatt seit 01.04.2022 gültig.

Zur Sicherung der mit dem Bebauungsplan verfolgten Ziele wurde erneut eine Veränderungssperre erlassen. Die Satzung über eine erneute Veränderungssperre wurde am 19.03.2025 durch den Stadtrat beschlossen. Mit Bekanntmachung im April-Amtsblatt trat die Veränderungssperre am 01.04.2025 in Kraft.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 103
Geltungsbereich Veränderungssperre
Veränderungssperre

Bebauungspläne im Verfahren (ohne Veränderungssperre)

Nr. 111 Verkehrsentwicklung Moritzburger Straße - Altlindenau

Das Planungsziel besteht in der Entschärfung der Verkehrssituation im Bereich Moritzburger Straße Übergang Altlindenau und der Verbesserung der Gehwegführung mit Beseitigung der Engstellen. 

Das Plangebiet liegt südlich des historischen Dorfkerns Lindenau und erstreckt sich nördlich des Verkehrsknoten Moritzburger Straße/ Kreyernweg/ Neuländer Straße bis einschließlich des Kreuzungsbereichs Jägerhofstraße/ Altlindenau/ Moritzburger Straße. Des Weiteren sind angrenzende Grundstücke enthalten, die für die Verbesserung der Gehwegsituation und der Beseitigung der Engstellen notwendig sind.

Bebauungsplan Nr. 111

Nr. 110 Turnerweg/Ahornweg

Das Planungsziel besteht in der Sicherung einer geordneten Nachverdichtung.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 110

Nr. 109 "Eduard-Bilz-Straße/Emil-Högg-Straße"

Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadt- und Landschaftsbildes sowie dem Erhalt der durch Bebauung eingefassten Grünbereiche.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 109

Nr. 107 Winzerstraße/Am Bornberge

Für das vorliegende Quartier besteht das Planungsziel in der Sicherung des charakteristischen Stadtbildes mit seiner straßenseitig einzelnen, locker bebauten Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Maßstäblichkeit der bereits vorhandenen Bebauung, sowie der Erhalt der privaten Grünbereiche.

Bebauungsplan Nr. 107

Nr. 106 Geschäftszentrum Radebeul-West

Das Planungsziel besteht in der Sicherung und Weiterentwicklung der im Plangebiet bestehenden gemischten Nutzungsstrukturen.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 106

Nr. 105 "Verkehrsknoten Lindenau"

·         Das Planungsziel besteht in der Entschärfung des Verkehrsknoten Moritzburger Straße/ Kreyernweg/ Neuländer Straße und Verbesserung der Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich.

Die abknickende Vorfahrtsstraße verläuft aus Süden kommend von der Moritzburger Straße in die Neuländer Straße. Der von Norden kommende Verkehr aus dem Kreyernweg und der Moritzburger Straße muss die Vorfahrt beachten. Im Kreuzungsbereich Kreyernweg/ Moritzburger Straße herrschen dabei erschwerte Sichtbeziehungen.

Im Rahmen der Planung soll daher die Verkehrssituation untersucht und mögliche Lösungen gefunden werden. Des Weiteren soll der Bebauungsplan die Grundstückszufahrten der angrenzenden Grundstücke festsetzen, damit diese vom Kreuzungsbereich abrücken und durch geeignete Festsetzungen die Sichtbeziehung im Bereich Kreyernweg/Moritzburger Straße verbessern.

Für das noch unbebaute Grundstück soll ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, um den vorhandenen Gebietscharakter mit überwiegender Wohnnutzung und einzelnen Geschäften bzw. nicht störenden Gewerben zu erhalten.

Bebaunngsplan Nr. 105

Nr. 104 Heinrich-Heine-Straße/Gradsteg

Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadtbildes mit seiner straßenbegleitenden, locker bebauten Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Maßstäblichkeit der bereits vorhandenen Bebauung sowie der Erhaltung der Vorgärten und der rückwärtigen Grünbereiche.

 

Veränderungssperre:

Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 22.09.2021 durch den Stadtrat beschlossen und ist mit Bekanntmachung im November-Amtsblatt seit 01.11.2021 in Kraft. Die Aufhebung der Veränderungssperre wurde in der Stadtratssitzung am 09.02.2022 beschlossen und ist mit ihrer Bekanntmachung im April-Amtsblatt seit 01.04.2022 gültig.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 104

Nr. 99 Pestalozzistraße

Das Planungsziel besteht in der Schaffung einer Freizeitanlage bzw. eines Spielplatzes.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 99

Nr. 97 Wasastraße

Das Planungsziel besteht in der Entwicklung eines Wohngebietes unter Berücksichtigung des Stellplatzbedarfes und gesunder Wohnverhältnisse.

Das Verfahren wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 „Wasapark“ fortgesetzt.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 97

Nr. 96 Sachsenstraße

Planungsziel ist die städtebauliche Gestalt sowie das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 96

Nr. 93 Schulcampus Kötzschenbroda

Der nach geeignetem Verfahren aufzustellende Bebauungsplan soll der bauplanungsrechtlichen Absicherung der Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten in Radebeul-Kötzschenbroda dienen.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 93

Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ – ergänzendes Verfahren

·         Das Planungsziel besteht in der Schaffung von ergänzenden Gewerbeflächen entlang der Fabrikstraße unter besonderer Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und des Lärmschutzes. Es wird bestimmt, dass zum Schutz der östlich angrenzenden Wohnbebauung nichtstörendes Gewerbe im Sinne eines so genannten „eingeschränkten Gewerbegebietes“ festzusetzen ist. 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat in seiner Sitzung am 16.03.2022 mit Beschluss SR 10/22-19/24 den Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ als Satzung beschlossen. Mit Bekanntmachung am 27.05.2022 im Radebeuler Amtsblatt 06/2022 trat dieser Bebauungsplan in Kraft.

Am 09.08.2022 wurde ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht - im Folgenden SächsOVG genannt - über die Gültigkeit der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ vom 16. März 2022 gestellt. Mit Urteil vom 28. Oktober 2024 Az.: 1 C 24/22 erklärte das SächsOVG den Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ der Großen Kreisstadt Radebeul vom 16. März 2022 für unwirksam. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot und weist Ermittlungs- und Bewertungsdefizite hinsichtlich der Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche auf. Die gerichtlich festgestellten Mängel des Bebauungsplanes sollen durch ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB behoben werden.

Bebauungsplan Nr. 92

Nr. 89 Schulstandort Moritz-Garte-Steg

Das Planungsziel besteht darin, einen neuen Schulstandort an dieser Stelle planerisch zu entwickeln.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 89

Nr. 87 Spitzhausstraße

Das Planungsziel besteht in einer besseren Abwicklung des fließenden und ruhenden Verkehrs im Areal Bismarckturm/ Spitzhaus unter Einordnung von ergänzenden Baufeldern für Neubauten entsprechend eines städtebaulichen Rahmenplans.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 87

Nr. 85 Zinzendorfstraße 16

Ein einfacher Bebauungsplan gemäß §30 Abs. 3 BauGB soll Regelungen treffen, die den Erhalt des Ensembles, bestehend aus der stadtbildprägenden denkmalgeschützten Villa und dem umgebenden Park in seiner jetzigen Sitzung, sichert.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 85

Nr. 83 Marienstraße

Der Bebauungsplan hat das Ziel, städtebauliche Prämissen vorzugeben, auf deren Grundlage die weitere städtebauliche Entwicklung des Quartiers erfolgen soll. Die straßenbegleitende max. dreigeschossige Bebauung zur Meißner Straße soll auch zukünftig ein Teil des Stadtzentrums Radebeul-Ost bleiben; insbesondere die Erdgeschosszone soll der Unterbringung von Handels- und Dienstleistungseinrichtungen dienen. Der Freiraum im Quartierinneren und der prägende Baumbestand sollen erhalten und gesichert werden.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 83

Nr. 81 Sport und Freizeit am Lößnitzbad

Der Bebauungsplan hat das Ziel, in Ergänzung des Freibadstandortes auf bisher im Wesentlichen unbebauter Fläche zukünftig Sport- und Freizeiteinrichtungen von gesamtstädtischer Bedeutung, einschließlich eines Sportgroßfeldes, zu konzentrieren und Festsetzungen für teilweise bebaute Grundstücke an der Fabrikstraße im Umgriff des Plangebietes zu treffen.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 81

Nr. 80 Umfeld Alte Post

Der Bebauungsplan hat zum Ziel die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes im Bereich zwischen dem ehemals als Gaststätte „Lößnitzperle“ genutzten Gebäude (Bahnhofstraße 11/Meißner Straße 281) und der Alten Post Radebeul-West (Meißner Straße 285) durch städtebauliche Neuordnung und freiraumplanerische Aufwertung, die Steuerung der Ansiedlung von zentrenrelevanten Funktionen, die das Zentrum West ergänzen sowie der Verbesserung der Situation für den ÖPNV durch Anordnung einer überdachten P&R-Fahrradabstellanlage sowie Verbesserung der Haltestellensituation der Straßenbahnlinie 4 einschließlich deren barrierefreier Gestaltung.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 80

Nr. 72 Schulstandort Oberlößnitz

Es besteht das Ziel, nach Abriss der bestehenden Schule das Grundstück auch weiterhin als Schulstandort zu nutzen und einen Neubau zu errichten. Sporthalle, Sportplatz, Kinderhort und Jugendtreff sollen ebenfalls an diesem Standort neu errichtet werden.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 72

Nr. 22 Kötitzer Straße/Schützenweg

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes ist eine geordnete Entwicklung des Gebietes zu erreichen. Es sind dringend benötigter Wohnraum, insbesondere Mietwohnungsbau, sozial geförderter Wohnungsbau, Eigentumswohnungen sowie alters- und behindertengerechte Wohnungen zu schaffen.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 22

verantwortlich für kommunale Bebauungspläne

Ansprechpartner: Frau Wächtler
Stadtverwaltung Radebeul
Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul
0351 8311-954

verantwortlich für vorhabenbezogene Bebauungspläne

Ansprechpartner: Herr Queißer
Stadtverwaltung Radebeul
Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul
0351 8311-941