Rechtskräftige kommunale Bebauungspläne
Nr. 101 Zillerstraße - Makarenkostraße
Für das vorliegende Quartier Zillerstraße / Makarenkostraße besteht das Planungsziel in der Sicherung des charakteristischen Stadt- und Landschaftsbildes mit seiner straßenbegleitenden Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Maßstäblichkeit der bereits vorhandenen Bebauung sowie dem Erhalt der durch Bebauung eingefassten Grün- und Freibereiche mit ihrem Charakter als rückwärtige, straßenabgewandte Ruhezone. Die straßenbegleitende villengeprägte Einzelhausbebauung und die starke Durchgrünung der privaten Grundstücke mit den rückwärtigen Grünbereichen bilden einen spezifischen städtebaulichen Charakter. Diese im Plangebiet vorhandene städtebauliche Qualität soll für die Zukunft festgeschrieben werden. Dabei sollen die aufgelockerte bauliche Struktur und die vorhandenen Grundstücksfreiflächen erhalten und gesichert werden.
Nr. 95 Schulstandort Wilhelm-Eichler-Straße
Ziel des Bebauungsplanes ist, die Funktion der Schule an diesem Standort zu erhalten, zu stärken und dieses städtebauliche Ziel dauerhaft zu sichern.
Innerhalb des Planbereiches befinden sich zum aktuellen Zeitpunkt eine Grundschule mit Hort und die dazugehörigen Freiflächen. Die Schule befindet sich in der denkmalgeschützten Substanz des ehemaligen Amtsgerichtes. Dieses Gebäudeensemble hat eine deutlich anders strukturierte Kubatur als die umgebende Bebauung und besitzt eine geschlossene Straßenfront von ca. 70 m.
Das Hauptgebäude wurde in den Jahren 1908-1910 als Amtsgerichtsgebäude der Gemeinde Kötzschenbroda errichtet. Es besteht aus einem zweigeschossigen Gebäude mit hohem Satteldach und zwei flankierenden, eingeschossigen Pförtnerhäuschen. Die Fassade ist durch Pilaster und vertikale Zusammenfassung der Fenster durch Spiegel kräftig vertikal gegliedert.
Nr. 94 ehem. Sektkellerei Bussard
Inhalt des Bebauungsplanes ist die Sicherung und Erhaltung des Ensembles der ehemaligen Sektkellerei Bussard und des vorgelagerten Weinberges. Der Weinberg war die der Sektkellerei zugehörige Anbaufläche und ist auch nach Ende der Sektherstellung mit Weinreben bestockt und bewirtschaftet.
Die Hauptansicht / Schaufassade des Fabrikationsgebäudes ist zum Weinberg ausgerichtet und durch unverbauten Blick über die Weinbaufläche wahrnehmbar. Gebäude, Einfriedung /Stützmauer und Weinbaufläche stehen unter Denkmalschutz.
Gebäude und Weinberg bilden eine gestalterische Einheit und sollen im ihrem Erscheinungsbild gewahrt werden. Das Ortsbild und das Landschaftsbild der Hanglagen der Ober- und der Niederlößnitz werden von Weingütern, Weinbauflächen und Villen maßgeblich geprägt; der Erhalt des Ensembles ist daher von großer Bedeutung.
Das Gebäude der ehemaligen Sektkellerei mit angeschlossenem Weinberg ist ein wichtiges und schützenswertes Zeugnis des Weinbaus in Radebeul und im Elbtal. Die Anlage ist deshalb auch Teil des Denkmalschutzgebietes „Weinberglandschaft Radebeul“, welches sich am Hang der Ober- und Niederlößnitz erstreckt. Der Weinbau prägt die Kulturlandschaft Radebeuls und des Elbtals bis heute. Durch die Hanglage ergeben sich Sichtbeziehungen auf und von der Anlage der Sektkellerei, welche langfristig erhalten werden sollen.
Nr. 92 Fabrikstraße - Uferstraße
Das Planungsziel besteht in der Schaffung von ergänzenden Gewerbeflächen entlang der Fabrikstraße unter besonderer Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und des Lärmschutzes. Es wird bestimmt, dass zum Schutz der östlich angrenzenden Wohnbebauung nichtstörendes Gewerbe im Sinne eines so genannten „eingeschränkten Gewerbegebietes“ festzusetzen ist.
Nr. 86 Meißner Straße - Borstraße
Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt der denkmalgeschützten Villen als Solitäre in ihrer landschaftlichen Einbettung. Die getroffenen Festsetzungen ermöglichen die Errichtung von zusätzlicher Nutzfläche nach Aufgabe nicht erhaltenswerter Nebengebäude und sichern gleichzeitig den Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden Villen und deren ebenfalls geschützten Nebengebäuden.
Der Bebauungsplan hat das Ziel, Regelungen für die straßenbegleitende Bebauung westlich der Eduard-Bilz-Straße zu treffen sowie deren Einheit mit den dazugehörigen parkartigen Grundstücken weiterhin zu sichern. Die Erhaltung von Natur und Landschaft soll den Vorrang vor einer baulichen Verdichtung im rückwärtigen Grundstücksbereich behalten.
Grundstücke, auf denen große, häufig parkartig angelegte rückwärtige Gärten mit den straßenbegleitend angeordneten, häufig villenartig gestalteten Wohnhäusern und den Vorgärten eine Einheit bilden, sind häufig in Radebeul anzutreffen und tragen sehr wesentlich zum hochwertigen Stadtbild Radebeuls bei.
Städtebauliche Entwicklungen im Umfeld des Plangebietes, die von diesem Prinzip abweichen, erschweren die planungsrechtliche Sicherung insbesondere der unverbauten Gartenbereiche der Grundstücke innerhalb des Plangebietes. Diese zu erhalten ist jedoch planerisches Ziel. Der überwiegende Teil der bestehenden Wohnhäuser im Plangebiet steht unter Denkmalschutz.
Die im Jahr 1905 errichtete Schule mit Turnhalle für den Ortsteil Naundorf ist seit dieser Zeit ununterbrochen als solche genutzt. Auch vor dem Hintergrund der erwarteten Entwicklung der Schülerzahlen in Radebeul ist die Weiterbetreibung dieser Schule, z.Z. als Grundschule mit Hort, erforderlich. Für die Sicherung der erforderlichen Schulplätze ist die langfristige Nutzung des Schulstandortes Naundorf einschließlich Sporthalle und Hort erforderlich. Der Bebauungsplan soll dieses Ziel planungsrechtlich festschreiben.
Das Ziel der Planung ist, auf der traditionell als Vereinssportplatz genutzten Fläche, angrenzend an die Straßenbahngleisschleife West, auch zukünftig einen Sportplatz zu betreiben, der den modernen Anforderungen des Vereinssportbetriebes entspricht und mit den Belangen des angrenzenden Wohngebietes vereinbar ist.
Das ehemalige Verwaltungsgebäude ist, nicht zuletzt durch laufende Erhaltungsarbeiten, in gutem nutzbarem baulichem Zustand. Es besteht die Zielstellung, das Gebäude auch weiterhin für die rege Vereinsarbeit der Stadt zu nutzen und insbesondere für die Jugendarbeit einen dringend erforderlichen Anlaufpunkt zu erhalten. Die Baulichkeiten eignen sich auch zur Durchführung von sehr nachgefragten Tanzveranstaltungen (Diskothek), für die es in Radebeul ansonsten kaum Angebote gibt.
Die Bebauung des Augustusweges bildet auf der nördlichen Seite den städtebaulichen Abschluss des historisch gewachsenen Baugebietes der Oberlößnitz zur Landschaft und zum Steilhang und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet sowie im Geltungsbereich der Denkmalschutzsatzung „Historische Weinberglandschaft“. Ein Großteil der Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Die Ausbildung des nördlichen Siedlungsrandes mit seiner charakteristischen Verzahnung von Bebauung und Landschaft ist ein besonderes Qualitätsmerkmal des Stadtbildes Radebeuls und soll auch zukünftig in seinem Erscheinungsbild erhalten bleiben. Es besteht das Ziel, vorhandene Villen und ehemalige Winzerhäuser in ihrer Einbettung in großzügig bemessenen Grundstücken, z.T. mit stadtbildprägendem Großgrünbestand und mit Durchblicken zum Steilhangbereich zu erhalten und nicht durch weitere bauliche Verdichtung das harmonische Zusammenspiel zwischen Landschaft und Bebauung zu beeinträchtigen.
Bis ca. 1995 war das gesamte Plangebiet nur mit der denkmalgeschützten Villa Dr.-Külz-Str. 25 und dazugehörigen Nebengebäuden (Remise) bebaut. Der nördlich gelegene Grundstücksteil hatte Nutzgartencharakter mit Baumbestand, der Bereich südlich der Villa bestand aus einem parkartigen Teil mit umfangreichem Großgrünbestand.
Ab 1995 wurden auf dem nördlichen Teil 2 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 32 WE und Tiefgarage und auf dem Grundstücksteil südlich der denkmalgeschützten Villa ebenfalls ein Mehrfamilienwohnhaus errichtet.
Der ehemals sehr umfangreiche Großgrünbestand stadtbildprägenden Charakters wurde bedingt durch die Baumaßnahmen stark dezimiert und konzentriert sich nunmehr auf den südlichsten Teil des Plangebietes. Dieser soll als private Grünfläche dauerhaft erhalten werden, da er als Rest des ursprünglichen, zur Villa gehörenden Parks Bedeutung für das Stadtbild hat. Die große Jugendstilvilla Dr.-Külz-Straße 25 diente für die weiteren benachbarten Wohngebäude maßstabsbildend, entsprechende Gebäudeabstände wurden deshalb erforderlich.
Der trennende Großgrünbestand vermittelt zwischen der älteren kleinteiligeren Bebauung der Winzerstraße und dem wesentlich raumgreifenderen an der Dr.-Külz-Straße und vermeidet damit im Stadtbild sehr störend wirkende Brüche.
Nr. 55 Fabrikstraße - Kötitzer Straße
Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Dieses städtebauliche Erfordernis besteht für die Stadt Radebeul mit dem vorliegenden Bebauungsplan hinsichtlich der Art der zukünftigen baulichen Nutzung in besonderem Maße, da sich die zu überplanende Fläche als Teil einer Gemengelage mit Gewerbebetrieben, leer stehenden Fabrikgebäuden, Wohngebäuden und Brachflächen zwischen dem südlich und östlich angrenzenden Gewerbe-/Industriegebiet Fabrikstraße und der nördlich bzw. westlich angrenzenden Wohnbebauung Kötitzer Straße / Ziegeleiweg darstellt.
Einerseits gebietet eine wirtschaftliche Stadtentwicklung die Nutzung der Flächenpotenziale dieses gut erschlossenen und inzwischen in das bebaute Stadtgebiet integrierten Bereiches, andererseits gilt es bestehende Nutzungskonflikte nicht zu verstärken bzw. diese zu verringern.
Mit Beschluss SR 03/03_99/04 fasste der Stadtrat bereits am 22.01.2003 den Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan Nr. 55 mit der Bezeichnung „Fabrikstraße West". Im Zuge des Planverfahrens wurde die Bezeichnung konkretisiert und der Bebauungsplan Nr. 55 unter dem Namen „Fabrikstraße / Kötitzer Straße“ fortgeführt.
Das Planungsziel besteht darin, ein eingeschränktes Gewerbegebiet zu entwickeln, damit sich nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe ansiedeln können. Die straßenbegleitende Wohnnutzung entlang der Kötitzer Straße soll erhalten bleiben.
Der Aufstellungsbeschluss beinhaltet des Weiteren das Ziel einer Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer in Nord-Süd-Richtung als Teil eines angestrebten Wegenetztes in Richtung Elbaue. Die beabsichtigte Erschließung würde jedoch mit der Fabrikstraße im Süden enden. Ein weiterer Durchstoß in Richtung Elbe ist in diesem Bereich durch das bestehende Gewerbegebiet nicht möglich und zudem nicht attraktiv. Der Weg ist somit für das Wegenetz entbehrlich.
Aufgrund der innerstädtischen und bereits erschlossenen Lage wird von der Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der örtlichen Verkehrsflächen abgesehen. Der Bebauungsplan wird daher als Einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Damit richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben neben der Art der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche im Wohngebiet nach § 34 BauGB.
Nr. 50 Hoflößnitzstraße - Am Goldenen Wagen
Das Ziel des Bebauungsplans Nr. 50 ist es, dass über die bestehende Bebauung hinaus keine extensive bauliche Entwicklung erfolgt. Die stadtbildprägenden Freiräume, die durch Weinberge und sonstige begrünte Flächen gebildet werden, gilt es zu erhalten.
Die aus den fünf Gebäuden unterschiedlicher Größe, verschiedenen Alters und Erhaltungszustandes bestehende Häusergruppe am Fuße eines größeren zusammenhängenden Weinbergs zwischen Spitzhaustreppe und Lößnitzgrund soll nicht erweitert werden, da dieses Gebiet eines der wichtigsten touristischen Anziehungspunkte der Stadt ist und eine bedeutende Erholungsfunktion für die Einwohner Radebeuls einnimmt.
Natur und Landschaft sollen im Plangebiet ihre Dominanz behalten und in ihrer stadtbildprägenden Wirkung nicht weiter eingeschränkt werden. Da das gesamte Gebiet Bestandteil des o.g. Denkmalschutzgebietes ist, besteht für den Erhalt dieser Landschaft ein öffentliches Interesse. Der Bebauungsplan dient der Unterstützung und Realisierung der Satzung über dieses Denkmalschutzgebiet.
Auf Grund der exponierten Lage des Plangebietes im Weinberg hoch über der Stadt zielen die Festsetzungen des Bebauungsplanes darauf ab, die vorhandene Baumasse nicht nennenswert zu vergrößern, um das weithin sichtbare Ensemble, bestehend aus historischer Weinberglandschaft und Gebäuden, nicht zu beeinträchtigen. Eine weitere Erschließung von Bauflächen im Außenbereich wird daher im Plangebiet ausgeschlossen.
Nr. 48 Schulstandort Niederlößnitz
Beim Plangebiet handelt es sich um einen bestehenden und langfristig zu erhaltenden Grundschulstandort. Die bestehende Turnhalle wird geringfügig erweitert. Der Standort soll um ein Hortgebäude erweitert werden, weshalb der Schulstandort um ein bisheriges Wohngrundstück erweitert werden soll.
Es wird noch geprüft, ob das Wohngebäude für eine Umnutzung als Kinderhort geeignet ist, gegebenenfalls durch Erweiterung, oder ob an seiner Stelle ein Neubau errichtet wird. Die getroffenen Festsetzungen beabsichtigen nicht, die Gestaltung des eventuellen Neubaus zu regeln, sondern setzen den planungsrechtlichen Rahmen fest.
Nr. 47 Paradiesstraße - Mühlweg
Das Tal des Lößnitzbaches nördlich der Meißner Straße ist für die Stadt Radebeul ein wichtiger und stadtbildprägender Landschaftsraum. Die Stadt Radebeul beabsichtigt daher im betroffenen Abschnitt des Lößnitztales der Entwicklung von Natur und Landschaft den eindeutigen Vorrang vor einer weiteren baulichen Nutzung der weitgehend unbebauten Grundstücke zu geben.
Es sollen in erster Linie die Voraussetzungen zur Erhaltung bzw. auch Wiedergewinnung innerstädtischer Frei- und Grünflächen geschaffen werden, um an zentraler Stelle im Siedlungsgefüge den Belangen des Naturschutzes, des Stadtklimas und der Qualität des Stadtlebens Priorität zukommen zu lassen.
Daneben sollen in den Randzonen bestehende, teils denkmalgeschützte und wohngeprägte Gebäude gesichert und nur eine maßvolle Neubebauung ermöglicht werden. Für das überwiegend leerstehende Areal „Weißes Roß“ soll eine zukunftsfähige Nachnutzung ermöglicht werden. Dabei wird eine funktionsgemischte Siedlungsstruktur durch ein Nebeneinander von Einrichtungen für Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, Soziales, Freizeit und Kultur angestrebt.
Nr. 42 Obere Bergstraße/Winzerstraße
Ziel des Bebauungsplanes ist es nicht, bisherige Außenbereichsflächen für eine Bebauung zu erschließen, sondern festzuschreiben, dass der bestehende Weinberg als wichtige Zäsur im ansonsten sehr gleichförmig strukturierten Siedlungsband der Niederlößnitz als solcher erhalten bleibt. Diese Zäsur stellt eine wichtige städtebauliche Qualität dar, da das Ortsbild auch vom spannungsreichen Zusammenwirken bebauter und unbebauter Stadtflächen geprägt wird.
Von der Oberen Bergstraße aus ergeben sich wichtige Blickbeziehungen über den Weinberg hinweg in das Elbtal, welche von anderen Stellen auf Grund der vorhandenen Bebauung nicht mehr möglich sind.
Der wertvolle Baumbestand östlich und nördlich des Minckwitzschen Weingutes, der auch jetzt dem Außenbereich zugeordnet ist, soll in seiner bisherigen Form erhalten werden. Eine weitere Verdichtung der Bebauung in bisher unbebauten Bereichen am Hangfuß wird nicht angestrebt.
Eine andere Situation besteht westlich des Weingutes an der Oberen Bergstraße. Hier handelt es sich um Baulücken, deren Bebauung nach § 34 BauGB zulässig ist.
Um die städtebauliche Wirkung des Weingutes nicht zu beeinträchtigen, ist eine Bebauung im Maß der westlich gelegenen Baukörper, die den Maßstab der Beurteilung nach § 34 BauGB bilden, nicht möglich. Deshalb soll mit Hilfe der Festsetzungen des Bebauungsplanes die Bebauung dieser beiden Lücken angemessen gestaltet werden.
Der Regelungsbedarf für das Weingut an der Winzerstraße besteht darin, den erlebbaren räumlichen Zusammenhang zwischen dem baulichen Ensemble und dem Weinberg zu erhalten. Diese Situation ist eine der wenigen, die in Radebeul noch besteht; in der Regel wurden Weinberge vor ca. 120 Jahren, als Folge der weitgehenden Aufgabe des Weinanbaus auf Grund des Reblausbefalls, zur Bebauung parzelliert und erhalten gebliebene Weingüter stehen ohne städtebaulichen Bezug inmitten späterer Villenbebauung.
Für die östlich und westlich des Weingutes bestehenden unbebauten Abstände wurden keine Baufelder festgesetzt. Diese Durchblicke sollen auch von Nebengebäuden frei bleiben.
Die angemessene wirtschaftliche Nutzung des Grundstückes ist aber durch die Hausgruppe des Gehöftes gegeben, während die Umgebungsbebauung aus Einzelhäusern besteht.
Die Stadt beabsichtigt mit diesem Bebauungsplan die städtebauliche Ordnung und Entwicklung im Geltungsbereich planungsrechtlich zu sichern. Maßgebliche Ziele sind hierbei der Schutz des Denkmalschutzbereiches rund um das „Pfarrtöchterheim“ und die Freihaltung der Blickbeziehung von Süden auf „Pfarrtöchterheim“ und „Jakobstein“. Des Weiteren soll die Entwicklung der Bebauung an der Straße „Am Jakobstein“ geordnet werden. Ziel ist der Erhalt des sicht- und erlebbaren Zusammenhangs zwischen den Winzerhäusern und den umgebenden Freiflächen im Planungsgebiet.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine geordnete Bebauung vorzubereiten und die stadtbildprägenden Landschaftsräume vor weiterer Zersiedlung zu schützen.
Die nördlich der Weinbergstraße befindliche Bebauung unterliegt dem Bestandsschutz. Es ist nicht Ziel des Bebauungsplanes, eine Weiterführung und Verfestigung der Bebauung am Hangfuß zu ermöglichen. Die Freihaltung der Flächen nördlich der Weinbergstraße ist für die historisch und touristisch sehr bedeutende Blickbeziehung von der Weinbergstraße zum Spitzhaus sehr wichtig.
Das Gebäudeensemble „Meinholdsches Turmhaus“ zählt zu den charakteristischsten und wertvollsten Einzeldenkmalen der Stadt. Es ist unerläßlich, dieses Weinbergshaus auch in seiner typischen Umgebung zu erhalten d.h. den unmittelbar im Zusammenhang damit stehenden Landschaftsraum von Bebauung frei zu halten. Die in der Landschaft eingebetteten Kulturdenkmale sollten als wesentliche Höhepunkte des Stadtbildes für künftige Generationen erhalten bleiben und haben auch nicht zu unterschätzende touristische Bedeutung. In diesem Sinne ist der Erhalt der wertvollen Grünbereiche wie des Parks und der Rebflächen zu sehen.
Die im Geltungsbereich liegende Straßentrasse soll den Verkehr durch die beiden engen und in der Höhe unzureichenden Bahnunterführungen Johannisbergstraße und Coswiger Straße ersetzen und den Durchgangsverkehr aus dem Wohn- und Dorfgebiet Naundorf verlagern. Der Bebauungsplan soll dazu dienen, die entsprechenden baulichen Maßnahmen planungsrechtlich abzusichern.
Mit dem Bau der Querspange Naundorf sollen folgende Ziele erreicht werden:
Schaffung einer leistungsfähigen Verbindung zwischen den beiden Radebeuler Hauptverkehrsachsen Meißner Straße und Kötitzer Straße; Entlastung der vorhandenen schmalen Bahnunterführungen, Befreiung des alten Ortskerns von Naundorf vom Durchgangsverkehr, um die städtebauliche Erneuerung zu unterstützen, Vermeidung von Durchgangsverkehr durch die Bertheltstraße mit den anliegenden Einrichtungen als verkehrsberuhigte Anliegerstraße und die perspektivische Anbindung von Radebeul West an eine neue elbquerende Brücke.
Das Gebiet wird geprägt durch freistehende größere, vielfach auch denkmalgeschützte Mietvillen und kleinere zweigeschossige villenartige Wohnhäuser aus den zwanziger/ dreißiger Jahren in größeren überwiegend stark nach Süden geneigten Grundstücken mit z.T. größerem älteren Baumbestand.
Radebeul bezieht seinen Charakter als Villenstadt in erster Linie aus diesen auf ehemaligen Weinanbauflächen angelegten regelmäßigen Wohnquartieren. Typische Merkmale sind die Ausrichtung an einer gemeinsamen Bauflucht mit wenigen Ausnahmen, ein deutlicher seitlicher Gebäudeabstand und die Einbettung der Einzelgebäude in einen größeren, bei älteren Gebäuden oft parkartigen Garten. Da das so entstandene Stadtbild als erhaltenswert erkannt wurde und deshalb auch als Ziel im Entwurf des Flächennutzungsplanes fixiert wurde, gilt es auch im B-Plangebiet, diesen besonderen Charakter bei weiteren Lückenschließungen, Umbauten und evtl. Ersatzbauten zu bewahren.
Obwohl die Einzelgebäude sehr unterschiedlich gestaltet sind, entstand trotzdem in einem Zeitraum von ca. 160 Jahren ein harmonisches Stadtbild. Die städtebauliche Struktur des Gebietes soll auch zukünftig erhalten werden. Die Wohnquartiere, die durch die öffentlichen Straßen begrenzt werden, sind straßenbegleitend durch freistehende, meist villenartige Gebäude unterschiedlicher Größe bebaut. Eine hohe Wohnqualität begründet sich in großem Maße durch den großen Freiflächenanteil der meisten Wohngrundstücke. Obwohl die Wohngebäude meist mit geringem seitlichen Abstand gereiht wurden, erstrecken sich die Gartengrundstücke oft bis in große Tiefe. Diese grundsätzliche Struktur soll erhalten bleiben und damit auch die Voraussetzung für den Erhalt der Wohnqualität. Eine stärkere bauliche Verdichtung der Gartenbereiche würde diese Wohnqualität zwangsläufig mindern.
Um den dringenden Wohnraumbedarf in Radebeul Wahnsdorf zu entlasten, wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Radebeul vom 29.10.1992 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Die vorhandene öffentliche Straße „Am Dammberg“ incl. ihrer Medien werden genutzt. Damit kann dem Wohnraumbedarf kurzfristig Rechnung getragen werden.