Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Jahresende verlängert
Montag, den 15.11.2021
Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31.12.2021 voll erstattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten.
Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, ist es sinnvoll, diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die Agentur für Arbeit Riesa kann dabei unterstützen und empfiehlt deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service in Verbindung zu setzen.
Online gibt es weitere Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung
Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit
Kontakt zum Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Riesa:
Telefon: 0800 4 5555 20 oder 03521 746 296