Neufassung des Sächsischen Kostenverzeichnisses
Donnerstag, den 07.10.2021
die Neufassung des Sächsischen Kostenverzeichnisses ((Zehnte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen - 10. SächsKVZ) wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten.
Bei vielen Tarifstellen haben sich die Gebührensätze verändert, praxisrelevant sind die Änderungen bei den allgemeinen Amtshandlungen. Dies betrifft auch teilweise Gebühren, die in Sachgebieten/ Ämtern der Stadtverwaltung Radebeul anfallen.
Insbesondere ändern sich die Gebühren u.a. im Rechts- und Ordnungsamt (Standesamt, Gewerbe), Hauptamt/ Einwohnermeldewesen (einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte, Bescheinigungen, Beglaubigungen), Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt (baurechtliche Genehmigungsverfahren) und die Kämmerei (Mahngebühren).
Diese Gebührenerhöhung ist seitens des Landes Sachsen vorgeschrieben und muss von den Kommunen, so auch der Stadt Radebeul, umgesetzt werden.