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Allgemeinverfügung zur Absonderung im Landkreis Meißen verlängert

Montag, den 13.09.2021

Die Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Achtzehnten Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen wurde heute auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht. Momentan ergibt sich aus der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens kein Bedarf für eine Änderung der Achtzehnten Allgemeinverfügung. Aus diesem Grund wurde lediglich deren Geltungsdauer bis 10. Oktober 2021 verlängert.

Die Achtzehnte Allgemeinverfügung sowie die Verlängerungs-Allgemeinverfügung sind auf der Homepage des Landkreises unter „Bekanntmachungen“ bzw. folgendem Link zu finden:

https://www.kreis-meissen.org/3345.html