Afrikanische Schweinepest (ASP) im Landkreis Meißen – Sperrzonen
Dienstag, den 02.11.2021
Aufgrund eines ASP-Falls bei einem Wildschwein bei Radeburg hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) eine Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) um den neuen Fall erlassen. Mit Inkrafttreten einer weiteren Allgemeinverfügung liegen außerdem Teile des Landkreises Meißen in der Sperrzone I (Pufferzone).
Im gefährdeten Gebiet liegen im Landkreis Meißen die Gemeinden: Ebersbach, Lampertswalde (mit den Ortsteilen Lampertswalde, Mühlbach, Quersa und Schönborn), Moritzburg, Schönfeld, Stadt Coswig östlich der Elbe, Stadt Radeburg, Thiendorf und Weinböhla östlich der Elbe. Die amtliche Bekanntmachung ist auf der Website der LDS zu finden: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18166&art_param=810. Die Allgemeinverfügung zur Pufferzone ist unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18164&art_param=810 veröffentlicht. Die Pufferzone umschließt das gefährdete Gebiet.
Die beiden Allgemeinverfügungen richten sich mit Anordnungen zur Eindämmung und Bekämpfung der Tierseuche unter anderem an Jäger, Schweinehalter, Händler und Verarbeiter. Für die Allgemeinheit gilt unter anderem ab sofort Leinenzwang für Hunde in der Sperrzone II.
Alle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Interessierte unter https://www.sms.sachsen.de/aktuelles-6610.html.
Zur ausführlichen Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit aktuellen Hintergrundinformationen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1029378