Widerspruch gegen Stadtratsbeschluss
Montag, den 25.05.2020
In der heutigen Sondersitzung des Ältestenrates der Stadt Radebeul hat Oberbürgermeister Bert Wendsche seinen Widerspruch gemäß § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Nachteiligkeit für die Stadt zum Stadtratsbeschluss SR 35/20-19/24 vom 20.05.2020 erklärt.
In nichtöffentlicher Sitzung hatte der Stadtrat der Stadt Radebeul über die Neubesetzung der Stelle der Amtsleitung für Kultur entschieden. Nach einem umfangreichen Auswahlverfahren stellten sich zwei Bewerbende zur Wahl. Die von der hauptamtlichen Verwaltung favorisierte Bewerbung kam auch nach umfangreichem Werben bei den Stadträten durch Oberbürgermeister Bert Wendsche nicht zum Zug. Zum neuen Amtsleiter wurde stattdessen mit knapper Mehrheit Herr Dr. Jörg Bernig bestellt.
Oberbürgermeister Wendsche erläuterte, dass er den Beschluss als nachteilig für die Stadt Radebeul erachte und legt diesen damit dem Stadtrat nochmal zur Überprüfung vor.
"Die durch den Beschluss bereits jetzt schon deutlich spürbare Polarisierung wirkt sich aus meiner Sicht negativ und nachteilig für die Stadt aus. Die Verantwortung liegt nun wieder dort, wo sie hingehört, beim Stadtrat", so der Oberbürgermeister.