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Stadtteilbudget 2020: Jetzt Antrag einreichen

Dienstag, den 10.03.2020

Seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit für nicht-gewerbliche, bürgerschaftliche Initiativen zur Beantragung von Fördermitteln, das sogenannte Stadtteilbudget.
Gefördert werden Veranstaltungen welche der Heimatpflege dienen und für jeden kostenfrei zu besuchen sind, die Herausgabe von Druckerzeugnissen sowie die Verschönerung von Denkmalen, Plätzen und Straßen (nicht die laufende Unterhaltung). Mit der Ausreichung der Fördermittel ist der Wunsch verbunden, in allen Stadtteilen Eigeninitiativen zur Gestaltung eines lebendigen Wohnumfeldes
anzuregen und stabil zu fördern. Die Höhe der Budgets betragen - jeweils 4.000 € für die Stadtzentren Radebeul-Ost (Radebeul, Oberlößnitz) und Radebeul-West (Kötzschenbroda, Fürstenhain, Niederlößnitz) - und jeweils 2.000 € für die anderen fünf Radebeuler Ortsteile (Lindenau, Naundorf, Serkowitz, Wahnsdorf, Zitzschewig).
Es besteht die Möglichkeit, diese Mittel über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren anzusparen und damit auch größere Projekte zu fördern. Die Beantragung kann formlos oder über ein entsprechendes Antragsformular erfolgen - Download unter radebeul.de/stadtteilbudget oder anzufordern über die Zentrale Leitstelle der Stadt Radebeul. Ihre Ansprechpartnerin ist unter Telefon: 0351 8311-541 oder E-Mail: Frau Bollmann.
Anträge oder Vormerkungen für das Jahr 2020 sind bis zum 31. März 2020 einzureichen.

Dieser Antrag sollte entsprechend der Förderrichtlinie der Stadt Radebeul (einzusehen unter www.radebeul.de) folgendes enthalten:
- Benennung eines Projektverantwortlichen
- Nachweis/Erklärung der Nichtgewerblichkeit
- Projektbeschreibung
- Beschreibung inwieweit das Projekt die Heimat-, Brauchtumspflege und die Stadtteilverschönerung befördert
- Darlegung eines Finanzierungsplanes einschließlich der eingesetzten Eigenmittel (finanziell oder Arbeitsleistung)

Wichtiger Hinweis:
Entsprechend der Förderrichtlinie der Stadt Radebeul kann eine Förderung nur erfolgen, wenn ein angemessener Eigenanteil (> 50%) erbracht wird bzw. die Gesamtfinanzierung der Maßnahme bereits im Vorfeld anderweitig gesichert ist. Die Fördermittel als solche können lediglich einen kleinen Teil der Finanzierung ausmachen.
Sollte es sich bei der Maßnahme um eine Veranstaltung handeln, unterstützt die Stadtverwaltung
die Antragsteller bei der Einholung von notwendigen Genehmigungen bzw. erteilt diese kostenfrei. Im Nachgang muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten unaufgefordert ein Verwendungsnachweis (Rechnungskopien) erfolgen.

Frau Bollmann,
Amtsleiterin Zentrale Leitstelle