Hinweis zu Anliegerpflichten
Mittwoch, den 10.06.2020
Zu einem positiven Erscheinungsbild unserer Stadt Radebeul trägt maßgeblich die Sauberkeit und Ordnung der Gehwege bei.
Damit sich Bürgerinnen und Bürger aber auch Touristen in der Stadt wohlfühlen, sind dabei auch die Einhaltung der Anliegerpflichten zwingend notwendig. Die Straßenreinigungssatzung regelt u. a. die Pflicht der Anlieger die am jeweiligen Grundstück angrenzenden Gehwege sowie die zur Fahrbahn gehörenden und an vorbezeichneten Gehwegen angrenzenden Schnittgerinne zu kehren, von Gras / Unkraut zu säubern bzw. Unrat und Schlamm zu entfernen. Kurzum: Die Anlieger sind aufgefordert die genannten Flächen in einem gepflegten Zustand zu halten.
Gerade in der Vegetationszeit ist es unerlässlich regelmäßig diesen Anliegerpflichten nachzukommen. Um die Sauberkeit und Ordnung zu gewährleisten, sieht die Straßenreinigungssatzung der Stadt Radebeul bei Verstoß gegen diese Pflichten ein Bußgeld vor.