Amtsblatt und Radebeuler Bürger-App

Die Meldebehörde informiert:

Freitag, den 13.03.2020


Auch in diesem Jahr möchten wir wieder auf die möglichen Übermittlungssperren im Melderegister hinweisen.
Folgende Übermittlungssperren können im Melderegister eingetragen werden:
1. Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, der mein Ehepartner/Ehepartnerin/mein minderjähriges Kind, meine Eltern (nur im Falle der Minderjährigkeit
der/des Antragstellenden) angehören -während ich diesen nicht angehöre (§ 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)).
2. Widerspruch gegen die Auskunftserteilung über die Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften (z. B. bei Landtagswahlen) bzw. der Nutzung der Daten
für die Versendung von Wahlwerbung (§ 50 Abs.5 i. V. m. § 50 Abs. 1 BMG).
3. Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung von Altersjubilaren (§ 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 2 BMG).
4. Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung von Ehejubilaren (§ 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 2 BMG).
5. Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Daten in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken oder der Übermittlung der Daten an Andere zum Zwecke der Herausgabe solcher Werke (§ 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 3 BMG).
6. Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG). Dies betrifft nur Personen, die im folgenden Jahr 18 Jahre alt werden.

Wurde gegen die möglichen Datenübermittlungen bei der Meldebehörde bereits Widerspruch eingelegt, so gilt dieser bis auf Widerruf, allerdings nur für die Stadt Radebeul. Bei Wegzug in eine andere Gemeinde müssen die Übermittlungssperren dort neu beantragt werden.
Das Formular finden Sie auch auf unserer Internetseite www.radebeul.de unter Bürgerservice und Verwaltung, Hauptamt (Sachgebiet Einwohnermeldewesen), Formulare, Übermittlungssperren oder Sie beantragen die Übermittlungssperren direkt im Sachgebiet Einwohnermeldewesen in der Pestalozzistraße 8.

Formular Übermittlungssperre