Wahlplakatierung im Stadtgebiet
Donnerstag, den 25.07.2019
Von verschiedenen Seiten erhielt die Stadt Hinweise, dass die Wahlplakatierung für die bevorstehende Landtagswahl im Radebeuler Stadtgebiet nicht wie allgemein erwartet am Montag, dem 22. Juli 2019, startete, sondern teilweise bereits früher. Die Hinweisgeber sahen darin einen Rechtsverstoß. Das frühzeitige Plakatieren betraf neben der CDU und der AfD vereinzelt auch andere Parteien und Wählervereinigungen.
Die umgehend eingeleitete Sachverhaltsaufklärung konnte mittlerweile weitgehend abgeschlossen werden. Im Ergebnis müssen wir als Stadtverwaltung jedoch leider eingestehen, dass der wesentliche Fehler bei uns lag. Es wurden nämlich zum einen mittels Bescheid allgemein Plakatierungsgenehmigungen für den Zeitraum 22.07. bis 08.09.2019 erteilt und zum anderen gegenüber einem Antragsteller (CDU) im Rahmen der Bestätigung von Großplakatstandorten auf städtischem Grund und Boden zugleich auch das normale Plakatieren für den Zeitraum 19.07. bis 15.09.2019 bestätigt. Dies erfolgte unabhängig voneinander von zwei verschiedenen Ämtern, eine hausinterne Abstimmung wurde versäumt.
Im Ergebnis begann das Plakatieren der CDU bereits am Freitag, dem 19.07.2019. Andere Parteien und Wählervereinigungen folgten diesem Beispiel umgehend.
Diesen Fehler bedauern wir als Stadt sehr und bitten alle Betroffenen dafür um Entschuldigung. Durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen werden wir dafür Sorge tragen, dass dies zukünftig vermieden wird.
"Wir bitten zum einen Jene um Entschuldigung, die durch unseren Fehler dem Vorwurf des Rechtsverstoßes ausgesetzt waren, und wir bitten zum anderen Jene um Entschuldigung, die durch unseren Fehler sich im Wahlplakatieren benachteiligt fühlen." erklärt Oberbürgermeister Bert Wendsche (parteilos)