Das Rechts- und Ordnungsamt informiert:
Donnerstag, den 05.09.2019
Das Vogelschießen ist ein traditioneller Schützenwettbewerb, bei dem es gilt, mit einer Armbrust einen hölzernen Vogel auf einer hohen Stange abzuschießen. Dabei haben die Verantwortlichen einer solchen Veranstaltung zu beachten, dass die Armbrust ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand ist.
Somit unterliegt die Armbrust ebenso den Bestimmungen des Waffengesetzes und bedarf einer Erlaubnis. Gleiches gilt für das Betreiben von sogenannten Schießbuden auf Märkten o. ä.. Ansprechpartner hierzu ist das Landratsamt Meißen, Kreisordnungsamt, Bereich Ordnungs- und Gewerberecht, E-Mail: , Telefon: 03521 725-1448/-1451.