Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen


Ab dem 01.01.2024 wurde der bislang gültige Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie von 7
% auf 19 % erhöht. Dies wird zum Anlass genommen, das Vorgehen in Bezug auf die
Handhabung von Sondernutzungen im Bereich Gastronomie / Warenauslagen zu
modifizieren.
Der größte Anteil derartiger Sondernutzungen befindet sich in den beiden City-Bereichen

Beschluss:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die als Anlage 1 beigefügte vierte
Satzung zur Änderung der Sondernutzungs-Gebührensatzung der Großen Kreisstadt
Radebeul.:



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Beratungsfolge:

    SR 28/24-19/24
  • 22.05.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen