Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
Ab dem 01.01.2024 wurde der bislang gültige Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie von 7
% auf 19 % erhöht. Dies wird zum Anlass genommen, das Vorgehen in Bezug auf die
Handhabung von Sondernutzungen im Bereich Gastronomie / Warenauslagen zu
modifizieren.
Der größte Anteil derartiger Sondernutzungen befindet sich in den beiden City-Bereichen
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die als Anlage 1 beigefügte vierte
Satzung zur Änderung der Sondernutzungs-Gebührensatzung der Großen Kreisstadt
Radebeul.:
Beratungsfolge:
- 22.05.2024 - SR - Entscheidung
Anlagen