Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Neufassung der Bekanntmachungssatzung


Die bisherige Bekanntmachungssatzung aus dem Jahre 2019 soll an die fortschreitende
Digitalisierung der Verwaltung und an die gestiegenen elektronischen Nutzerbedarfe
angepasst werden. Dabei soll sie jedoch auch weiterhin den Grundsatz der Inklusion
berücksichtigen, dass nach Möglichkeit die Informationen zwar umfassend elektronisch zur
Verfügung gestellt werden, jedoch kein Zwang zu einem allein elektronischen Zugang
bestehen sollte. Daher erfolgen sämtliche Bekanntmachungen entsprechend dieser Satzung
stets parallel in der elektronischen als auch in einer analogen papiernen Form.
Eine Ausnahme bilden lediglich die ortsüblichen Bekanntgaben des Ortschaftsrates
Wahnsdorf, die weiterhin entsprechend der örtlichen Gepflogenheit und der begrenzten
Möglichkeiten eines ehrenamtlichen Ortschaftsrates ohne eigene Verwaltung allein in der
papiernen Form mittels Aushang im Schaukasten des Ortschaftsrates erfolgen.
Bei der gleichzeitigen elektronischen und analogen papiernen Form ist § 4 Abs. 2 Satz 3
Sächsisches E-Government-Gesetz eine Regelung zu treffen, welche Form als die
authentische anzusehen ist. Dies wird ebenso mit der Satzung umgesetzt und durchgängig
die elektronische Form als die authentische festgeschrieben.
Ist jedoch die elektronische Form die authentische Form, so muss zudem gemäß § 4 Abs. 2
Satz 5 Sächsisches E-Government-Gesetz die Möglichkeit bestehen, Ausdrucke zu bestellen
oder in öffentlichen Einrichtungen auf die Publikation zugreifen zu können. Dies wird mittels
§ 2 Abs. 1 letzter Satz der Neufassung umgesetzt.
Zudem erfolgen diverse sprachliche Glättungen oder Vereinheitlichungen.
Um eine klare Abgrenzung zwischen der Gültigkeit der derzeitigen
Bekanntmachungssatzung und der jener der Neufassung herzustellen, soll die Neufassung
zum 01.01.2025 in Kraft treten. Damit wird eine eindeutige Jahresgrenze eingezogen.
Hinweis: Die Regelungen der Radebeuler Bekanntmachungssatzung greifen gemäß § 1 der
Neufassung jedoch dann nicht, wenn besondere bundes- oder landesrechtliche Vorschriften
anzuwenden sind


Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung der Großen Kreisstadt Radebeul über
die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe
(Bekanntmachungssatzung) gemäß Anlage 1.




Zurück

Beratungsfolge:

    SR 21/24-24/29
  • 27.11.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen