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Berufung einer Behindertenbeauftragten



Zur Verwirklichung des Grundrechtes auf Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
beruft laut §15 der Hauptsatzung der Stadtrat einen Behindertenbeauftragten / eine
Behindertenbeauftragte.
Seit 2015 wird die Aufgabe ehrenamtlich wahrgenommen.
Im Amtsblatt Mai 2019 (Seite 19) wurde die Ausschreibung für die Wahlperiode September
2019 bis August 2024 veröffentlicht.
Beworben hat sich lediglich Frau Angela Seidel, die die Funktion seit 01.10.2016 innehat
(SR 58/16-14/19).
Die Zusammenarbeit zwischen Frau Seidel und dem Amt für Bildung, Jugend und Soziales
verläuft außerordentlich gut.
Die Kontakte zu Radebeuler Bürgern erfolgen weniger über den monatlichen Sprechtag im
Sozialrathaus sondern über einen Sprechtag im Mehrgenerationenhaus sowie
Alltagskontakte.




Beschluss:


Der Stadtrat vom 18.09.2019 beruft widerruflich

Frau Angela Seidel

für die Wahlperiode 2019 bis 2024 zur ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten.




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Beratungsfolge:

    SR 13/19-19/24
  • 18.09.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen