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Altkötzschenbroda

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 94 ehemalige Sektkellerei Bussard


Der Stadtrat beschloss am 17.04.2019 mit Beschluss SR 34/19-14/19 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 94 „ehemalige Sektkellerei Bussard“. Das Planungsziel besteht in der
Sicherung und dem Erhalt des hochwertigen denkmalpflegerischen Erscheinungsbildes des
ursprünglichen Gebäudeensembles mit angrenzendem Weinberg um die ehemalige
Sektkellerei Bussard als eines der letzten verbliebenen historischen Zeugnisse des
Weinbaus in Radebeul.



Beschluss:


Der Stadtrat beschließt:
1. Die während der frühzeitigen (zusätzlichen freiwilligen) Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden sowie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB
und der Behörden gemäß §4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Hinweise zum
Bebauungsplan Nr. 94 „ehemalige Sektkellerei Bussard“ wurden geprüft. Der Stadtrat
beschließt über die Anregungen wie aus Anlage 1 ersichtlich. Die vorgetragenen Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 94 „ehemalige Sektkellerei“ in der
Fassung vom 14.09.2020 bestehend aus Teil A – Rechtsplan und Teil B – textliche
Festsetzungen (Anlage 2 und 3) und billigt die Begründung (Anlage 4).




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Beratungsfolge:

    SR 74/20-19/24
  • 14.10.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen