Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 sowie Kenntnisnahme des Berichtes der örtlichen Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes


Gemäß § 88 SächsGemO i.V.m. den §§ 47 - 54 SächsKomHVO wurde der Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2022 entsprechend den Rechtsvorschriften aufgestellt.

Nach § 88 SächsGemO besteht der Jahresabschluss aus
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung und
3. der Vermögensrechnung.
Weiterhin ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und durch einen
Rechenschaftsbericht zu erläutern sowie mindestens mit den gesetzlich geregelten Anlagen
zu ergänzen. Der Jahresabschluss mit all seinen Bestandteilen ist in Anlage 1 enthalten.


Inhalt

Beschluss:



Der Stadtrat stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2022 (Anlage 1) fest
und nimmt den Bericht der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Anlage 3)
zur Kenntnis.




Beratungsempfehlung Änderung
Gremium Datum ö./nö. Beschlussvorschlag
Dafür Dagegen Enthaltung ja nein
VFA 03.01.2024 nö. 11 0 0 x
SR 17.01.2024 ö 27 0 0 x


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Beratungsfolge:

    SR 04/24-19/24
  • 17.01.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen

Inhalt