Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung



Die Entwicklung der Radebeuler Schulentwicklungsplanung (SEP) stellt sich wie folgt dar:

Mit dem Beschluss BKSA 02/06-04/09 vom 23.05.2006 wurde der mittelfristige Bedarf an
Grundschulkapazitäten durch die Gremien des Stadtrates bestätigt.

Nachfolgend wurden mit Beschluss BKSA 08/06-04/09 vom 30.11.2006 die Leitsätze der
weiteren kapazitiven Ausgestaltung der Grundschul- und Hortlandschaft bestätigt.

In den Folgejahren stand auf dieser Grundlage vor allem die Neustrukturierung der Grund-
schul- und Hortlandschaft in Parallelität zum weiteren Ausbau der Kita-Landschaft im Fokus.

Mit dem Beschluss BKSA 03/12-09/14 vom 22.05.2012 bestätigten die Stadtratsgremien die
1. Phase (standortspezifische Beschulungskapazitäten) der Fortschreibung der Radebeuler
Schulentwicklungsplanung (SEP).

Es folgten die 2. Phase (Prognoseberechnung der Schüler und daraus abgeleitete kapazitive
Entwicklung der einzelnen Schulstandorte vom 22.01.2013) und die 3. Phase (Bewertung
des baulichen Zustandes der Schulgebäude, Turnhallen und städtischen Horte, Beschluss
BKSA 04/13-09/14 vom 25.06.2013).

Diese 3 Phasen mündeten dann in den Stadtratsbeschluss SR 22/14-09/14 vom 21.05.2014.
Mit diesem wurde die SEP insgesamt fortgeschrieben.

Abschließend wurde in Ziffer 4 der SEP die weiteren baulichen Prioritäten der Umsetzung in
Teil 1 und Teil 2 festgeschrieben.

Gründe und Prämissen der Fortschreibung:

Da die baulichen Prioritäten der SEP aus dem Jahr 2014 weitgehend umgesetzt sind bzw.
kurz vorm Abschluss der Umsetzung stehen, ist es geboten, die Schulentwicklungsplanung
fortzuschreiben.

Dabei müssen auch die Ergebnisse der fortgeschriebenen demografischen Entwicklung und
zukünftige bildungspolitische Entscheidungen Berücksichtigung finden. Hinsichtlich der schu-
lischen Kapazitäten wird an den derzeit bestehenden Schulstandorten von einem Bedarf von
13 Grundschulzügen ausgegangen:

- Grundschulbezirk Radebeul-Ost 6 Züge (davon 3 an der GS F. Schiller und 3 an der

Beschluss:



Der Stadtrat bestätigt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung (SEP) der Großen
Kreisstadt Radebeul (Anlagen).

Zugleich nimmt er die Bildung von Schulzentren als grundlegendes Entwicklungsziel der
städtischen Schulentwicklungsplanung zustimmend zur Kenntnis.

Die hauptamtliche Verwaltung wird beauftragt, die Schulzentren langfristig stadtplanerisch zu
sichern und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Die abgebildeten baulichen Prioritäten sind
konsequent im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt umzusetzen.




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Beratungsfolge:

    SR 13/22-19/24
  • 16.03.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen