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Altkötzschenbroda

Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes: Umstufung eines Teilabschnittes der Neubrunnstraße



Im Zuge der derzeitigen Überprüfung, Berichtigung und Fortschreibung des
Bestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass bei der Erstanlegung des
Bestandsverzeichnisses der Abschnitt der Neubrunnstraße zwischen Schildenstraße und
Hauptstraße (NKA 0763028-0763020) durchgängig als Ortsstraße gewidmet wurde.
Die Neubrunnstraße ist jedoch zwischen der Hausnummer 4 und der Hauptstraße nur als Geh-
und Radweg nutzbar, da in der Höhe der Neubrunnstraße Nr. 4 Poller aufgestellt sind, welche
eine Durchfahrt verhindern.
Es handelt sich demnach um einen beschränkt-öffentlichen Weg gemäß § 3 Abs. 1 und 4 b
SächsStrG.

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt gemäß § 7 Sächsisches
Straßengesetz (SächsStrG), dass ein Teilabschnitt der Neubrunnstraße (alter
Netzknotenabschnitt 0763028-0763020), derzeit durchgehend als Ortsstraße gewidmet,
teilweise in einen beschränkt-öffentlichen Weg umgestuft wird und beauftragt die
Verwaltung, ohne erneute Beschlussfassung die Umstufung zu verfügen, sollten nach
Ablauf von 3 Monaten keine Einwendungen vorliegen.



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Beratungsfolge:

    SEA 02/24-19/24
  • 23.01.2024 - SEA - Entscheidung

Anlagen