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Altkötzschenbroda

Die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB für das Bauvorhaben: Paulsbergweg - Weinbergmauern II. BA Natursteinarbeiten Los 1 und 2



Das Bauvorhaben „Sanierung der Weinbergmauern am Paulsberg, Natursteinarbeiten Los 1
und 2“ wurde gemäß § 3a Abs. 1 VOB/A öffentlich ausgeschrieben und am 08.01.2020 auf der
Vergabeplattform von eVergabe.de, am 10.01.2020 auf den Vergabeplattformen von
Vergabe24.de veröffentlicht.

Das Los 1 beinhaltet die förderfähigen Leistungen, das Los 2 beinhaltet die Eigenleistungen
der Großen Kreisstadt Radebeul.

Zum geforderten Leistungsumfang gehören 100m2 Hangsicherung, ca. 35m2 Bewuchs auf der
Mauerkrone roden, ca. 40m3 Mauerreste abbrechen und lagern, ca. 30m3 Boden lösen sowie
ca. 75m2 Mauerwerk aus Naturstein herstellen.

Die Vergabeunterlagen wurden von 12 Firmen abgefordert. Von diesen haben sich drei Firmen
konkret an der Ausschreibung durch Abgabe eines Angebotes beteiligt.

Die Firma KIS aus Königsbrück ist bereits für die Stadtverwaltung Radebeul tätig gewesen,
z.B. bei der Sanierung von Weinbergmauern am Eggersweg, Am Wasserturm sowie Am
Bunker.

Die angebotenen Einheitspreise der Firma KIS entsprechend annähernd der Kostenschätzung
des Ingenieurbüro Bender und wiederspiegeln das Niveau der zurzeit marktrelevanten Preise.

Die extrem hohen Angebotsendsummen der zwei Mitbewerber resultieren aus stark
überhöhten (teilweise bis zu zehnmal höher) kalkulierten Einzelpositionen gegenüber des
Mindestbieter und der Kostenschätzung.


Die Kostenschätzung des beauftragten Landschaftsarchitekturbüros Bender aus Dresden vom
16.05.2019 ergab eine geschätzte Bruttoauftragssumme in Höhe von 75.000.- Euro.



Beschluss:



Der Stadtentwicklungsausschuss der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in seiner
Sitzung am 03.03.2020, den Auftrag für die Natursteinarbeiten Los 1 und 2 zur Sanierung der
Weinbergmauern am Paulsberg an folgende Firma zu vergeben:

KIS
Königsbrücker Ingenieur- und Straßenbau
Inhaber J. Richter
Dorfstr. 4
01936 Königsbrück

zu einer geprüften Angebotssumme von 53.634,75 Euro (brutto).

Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nach-
prüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabe-
verfahren beanstandet hat.


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Beratungsfolge:

    SEA 08/20-19/24
  • 03.03.2020 - SEA - Entscheidung

Anlagen