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Altkötzschenbroda

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß §2 Abs. 2 BauGB zur Ergänzungssatzung Nr. 1 Haußigstraße


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.05.2020 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr.
1 „Haußigstraße“ beschlossen.
Das Planungsziel der Satzung ist es, die Außenbereichsfläche westlich der Haußigstraße in
baulich vorgeprägter und erschlossener Lage in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
aufzunehmen. Damit wird ein bereits vorhandenes Flächenpotenzial zur Nachverdichtung
genutzt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 306/2, 306/3, 306/4, 306/5 und 306/6 der
Gemarkung Wahnsdorf auf einer Fläche von ca. 0,4 ha.
Das Plangebiet soll zukünftig einer wohnbaulichen Entwicklung für zusätzlich ca. 5
Wohngebäuden dienen und stellt dabei eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs dar.
Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung von Ergänzungssatzungen die
Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
und 3 sowie Satz 2 BauGB anzuwenden. § 10 Abs. 3 BauGB ist ebenfalls entsprechend
anzuwenden. Demzufolge wird die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Haußigstraße“ im
vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der

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Beratungsfolge:

    InfoSEA 10/20-19/24
  • 09.06.2020 - SEA - Kenntnisnahme

Anlagen