Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Mietvertrag Weißes Haus und Zuschussvertrag JuCo gGmbH



Seit dem 01.08.2016 erbringt die JuCo gGmbh die Aufgaben der mobilen und offenen Ju-
gendarbeit im Jugendtreff Ratskeller (siehe SR 52/16-14/19). Zum 01.01.2017 wurden der
JuCo gGmbH (künftig Träger genannt) dann alle Aufgaben der offenen Jugendarbeit in der
Stadt übertragen (siehe SR 62/16-14/19). Sowohl die beiden Mietverträge (Weißes Haus und
Ratskeller) als auch die beiden Zuwendungsverträge sind derzeit bis zum 31.12.2019 befris-
tet.

In der Zwischenzeit hat der Träger das Team gefestigt, die Fördermittel für die bestehenden
Stellen gesichert und weitere Fördermittel für zusätzliches Personal akquiriert. Mit der geleis-
teten Arbeit ist die Verwaltung sehr zufrieden.

Der Jugendhilfeträger Landkreis Meißen hat seine Förderstrategie zum 01.01.2019 ange-
passt und im Jugendhilfeplan des Landkreises bis zum 31.12.2023 festgeschrieben. Für die-
sen Zeitraum soll daher die städtische Förderung in einem Zuschussvertag für alle Projekte
der offenen Jugendarbeit des Trägers vereinbart werden.

Eine Ausnahme bildet die Förderung der Schulklubs an den beiden städtischen Oberschu-
len. Auf Grund der jährlichen Fördermittelbescheide werden diese beiden Projekte weiterhin
je Schuljahr beschieden.

Der Träger bemüht sich seit 2017 um Fördermittel für die Sanierung des westlichen Flügels
des Weißen Hauses. Für 2018 wurde der Antrag abgelehnt. In 2019 steht eine erneute Be-
scheidung an. Der Kommunale Sozialverband Sachsen verlangt zuvor einen Mietvertrag für
das Weiße Haus über mindestens 25 Jahre und das Eintreten der Stadt in die Zweckbin-
dungsfrist (ebenfalls 25 Jahre). Die Förderung beträgt maximal 50%. Bei Gesamtkosten von
ca. 860.000 EUR beliefe sich die Förderung auf ca. 430.000 EUR. Der städtische Anteil ist in
den Haushaltsjahren 2018 bis 2020 im Haushaltsplan eingestellt. Der Landkreis entscheidet
über eine Förderung in der Junisitzung des Jugendhilfeausschusses. Der Träger stellt Eigen-
mittel in Höhe von 10% bereit.

Der Mietvertrag soll jedoch über 30 Jahre abgeschlossen werden, damit nach der Bauzeit
und einer etwaigen späteren Bewilligung dennoch zumindest noch 25 Jahre für die Absiche-
rung der fördertechnischen Bindefrist verbleiben.



Beschluss:


Der Stadtrat vom 22.05.19 beschließt Folgendes:
1. Abschluss eines 30-jährigen Mietvertrages mit der JuCo gGmbH (Coswig) über das
Weiße Haus mit Laufzeitbeginn 01.01.2020 entsprechend Anlage 1.
2. Abschluss eines 4-jährigen Zuschussvertrages mit der JuCo gGmbH (Coswig) zur Er-
bringung von Leistungen der Jugendhilfe mit Wirkung zum 01.01.2020 entsprechend
Anlage 2.
Die hauptamtliche Verwaltung wird ermächtigt, auf dieser Grundlage die Verträge zum Ab-
schluss zu bringen. Etwaige Änderungen, die nicht den Wesensgehalt der vorstehend be-
schlossenen Verträge betreffen, sind von dieser Ermächtigung umfasst.
Zudem nimmt der Stadtrat die Anlagen 3 bis 9 zur Kenntnis.
Des Weiteren stimmt der Stadtrat der Sicherung von Zuwendungen des Kommunalen Sozial-
verbandes Sachsen an die JuCo gGmbH (Coswig) zur Nutzungserweiterung des „Weißen
Hauses“ mittels Grundschuldeintragung zu. Die Stadt tritt zur Absicherung der Landesmittel
in die Zweckbindungsfrist des Zuwendungsbescheides in Höhe von bis zu 430.160,00 EUR
ein.


Zurück

Beratungsfolge:

    SR 39/19-14/19
  • 22.05.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen