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Altkötzschenbroda

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 Neubebauung Glasinvest - Fassadengestaltung


Die öffentliche Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68 fand in der Zeit
vom 13.06.19 bis zum 15.07.2019 statt, zeitgleich die Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange.
Der Stadtentwicklungsausschuss am 03.09.2019 nahm die Auswertung der Beteiligung zur
Kenntnis.

Beschluss:


1. Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den um die Fassaden (Anlagen A 4.1 bis A
4.6 sowie A 5.1 bis 5.3) ergänzten Planentwurf zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 68 in der Fassung vom 01.10.2019.
2. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die erneute öffentliche Auslegung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68. In Anwendung von § 4a Abs. 3 Satz 2
BauGB wird dabei bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den ergänzten Teilen –
insoweit die Fassadenansichten gemäß der Anlagen A 4.1 bis 4.6 und A 5.1 bis 5.3 –
abgegeben werden können.
3. In Anwendung von § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird bestimmt, dass die Dauer der
Auslegung auf 14 Tage befristet wird.




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Beratungsfolge:

    SEA 05/19-19/24
  • 08.10.2019 - SEA - Entscheidung

Anlagen