Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Wahl der Zweiten Bürgermeisterin / des Zweiten Bürgermeisters


Die Amtszeit des derzeitigen Zweiten Bürgermeisters, Herrn Winfried Lehmann, endet am
31.12.2022. Der Amtsinhaber stellt sich aufgrund seines Eintritts in die Regelaltersrente nicht
zur Wiederwahl.
Die Stelle der Zweiten Bürgermeisterin / des Zweiten Bürgermeisters ist gemäß § 56 Abs. 3
SächsGemO spätestens zwei Monate vor der Besetzung öffentlich auszuschreiben. Dies er-
folgte fristgerecht u.a. im Amtsblatt 08/2022 (Anlage 1).
Die Wahl zur Wiederbesetzung der Stelle der Zweiten Bürgermeisterin / des Zweiten Bürger-
meisters ist in Fällen des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers gemäß § 50
Abs. 1 SächsGemO frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der
Stelle durchzuführen. Die Wahl muss folglich zwischen dem 01.09.2022 und dem 30.11.2022
stattfinden.
Auf die öffentliche Ausschreibung gingen fristgemäß 19 Bewerbungen ein.
Im Ältestenrat wurde sich auf die Verfahrensweise zur Auswahl verständigt. Die Stadträte hat-
ten vom 30.09.-14.10.2022 die Möglichkeit zur Einsicht in die Unterlagen.
Im Ergebnis der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen durch die Fraktionen und den
Oberbürgermeister wurden vier Bewerber/innen (2 x weiblich, 2 x männlich) zur Vorstellung im
Verwaltungs- und Finanzausschuss am 02.11.2022 eingeladen.
Nach Vorstellung sämtlicher Bewerber/innen und Beratung/Auswertung derselben erfolgte ei-
ne geheime Wahl. In deren Ergebnis verständigte man sich einvernehmlich darauf, die beiden
Bewerbungen mit den meisten Stimmen in den Stadtrat einzuladen.




Inhalt

Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul wählt


Frau xxxxxxxxxx / Herrn xxxxxxxxx


zur / zum Zweiten Bürgermeister/in der Großen Kreisstadt Radebeul.

Der Oberbürgermeister wird auf der Grundlage des Wahlergebnisses ermächtigt, die Bestel-
lung zur hauptamtlichen Beamtin / zum hauptamtlichen Beamten auf Zeit vorzunehmen. Die
Amtszeit beträgt sieben Jahre und beginnt am 01.01.2023.




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Beratungsfolge:

    SR 63/22-19/24
  • 23.11.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen

Inhalt